Zwei Anbieter zur PKV-Tarifoptimierung mit dem Tarifwechsel gem. § 204 VVG gegen Gebühr streiten sich vor Gericht. Der Bund der Versicherten BdV e.V. hat die Minerva Kunden Rechte GmbH verklagt. Der BdV kassiert für die Beratung rund 500 € und verlangt eine Mitgliedschaft, Minerva lässt sich mit einer Gebühr in Höhe von 50 % der Ersparnis plus Mehrwertsteuer bezahlen. Gegenstand der Klage war die Frage, ob ein erfolgsabhängiges Honorar für Versicherungsberater zulässig ist, oder ob hier nur ein fester Preis erlaubt ist.
Beide Seiten haben vor dem Landgericht München I (Az.: 37 O 8325/17) argumentiert, alles richtig zu machen. Das LG war der Meinung, Minerva verstoße mit seiner Praxis gegen ein gesetzliches Verbot. Verschiedene Gerichte urteilen unterschiedlich, die nächste Instanz dürfte der BGH sein. Es geht hier also nicht um die Frage, ob Geld vom PKV-Versicherten genommen werden darf, sondern nur darum wie man das Honorar nennt bzw. berechnet.
Die Firmendarstellung der Minerva basiert auf der Tatsache, dass die Eigentümer früher einmal bei einer Versicherung angestellt waren und eine Hochschule (aktuarielle Rechtsberatung) besucht haben. Der BdV sieht sich als eingetragener Verein mit einer GmbH als Interessenvertreter seiner Mitglieder (Mitgliederberatung). Beide Parteien nehmen jedoch Geld von ihren Kunden für die Beratung zum Tarifwechsel innerhalb einer bestehenden privaten Krankenversicherung.
Die hc consulting AG ist der Meinung:
Eine vollumfängliche Beratung zur PKV-Tarifoptimierung geht auch zu 100 % kostenlos (siehe auch: Stiftung Warentest Finanztest und Wikipedia). Wie kann das möglich sein, jede Firma muss doch Einnahmen haben? In den Beiträgen eines jeden PKV-Vertrages sind bereits Verwaltungskosten eingerechnet, auch die Kosten für die Beratung zum Tarifwechsel durch einen externen und unabhängigen Versicherungsmakler wie die hc consulting AG. Erteilt der der Versicherte eine Standard-Maklervollmacht, so erhält die hc consulting AG einen Anteil der Verwaltungskosten aus Versicherungsbeiträgen des einzelnen Kunden. So entstehen keine weiteren Kosten. Dabei steht der Versicherungsmakler rechtlich auf der Seite der Versicherten und nicht auf der Seite der Versicherungsgesellschaft. Der Versicherte ist der Auftraggeber und entscheidet somit, ob der Makler von seiner PKV bezahlt wird oder auch nicht mehr. Versicherte der privaten Krankenversicherung sind geradezu auf die Ersparnis nach einem Tarifwechsel angewiesen und können nicht auch noch Berater bezahlen.
Wir beraten Sie vollumfänglich und zu 100 % kostenlos.
Urteile zum Tarifwechsel finden Sie hier.
Diese privaten Krankenversicherungen nehmen am kostenlosen Tarifwechsel teil:
Allianz, Alte Oldenburger, ARAG, AXA, Barmenia, Bayrische Versicherungskammer, Central-Generali, Continentale, DBV, Deutscher Ring, DKV, Gothaer, Hallesche, Hanse Merkur, Inter, Münchener Verein, Nürnberger, R+V, Signal Iduna, SDK, UKV, uniVersa