Fitness-Apps in der privaten Krankenversicherung und PKV-Tarifwechsel
Maria Klein-Schmeink, die gesundheitspolitische Sprecherin der Grünen im Bundestag, hat sich über die Nachrichtenagentur dpa zu Wort gemeldet, um die Techniker Krankenkasse zu kritisieren, welche Pläne habe, die Verwendung von Fitnessarmbändern in ihr Bonusprogramm zu integrieren. Dabei rügt die Grüne auch den Einsatz angeblicher „Minicomputer“ bei Privaten Krankenversicherungen (PKV). Das sei „ein weiteres Einfallstor für eine fortschreitende Aushöhlung des Solidargedankens“, so Klein-Schmeink. Jedoch hat die gesundheitspolitische Sprecherin der Grünen damit eine Phantomdebatte gestartet, denn Fakt ist: In den Privaten Krankenversicherungen gibt es keinen einzigen Tarif, der digitales Gesundheits-Monitoring als Voraussetzung etwaiger günstigerer Beitragskalkulationen habe. Was einerseits zur Verunsicherung bei den Versicherten führt, sorgt für Verwunderung bei den Verantwortlichen.
Gibt es günstigere Tarife für sportlichere Menschen?
Die Beiträge in der Privaten Krankenversicherung werden bereits zu Versicherungsbeginn kalkuliert, wobei hier die Faktoren Leistungsumfang, Alter und Vorerkrankungen herangezogen werden. Im Rahmen der Risikoprüfung können bestimmte Verhaltensmerkmale berücksichtigt werden – so etwa, ob es sich um einen Raucher/Nichtraucher handelt oder ob die Person, laut Body-Mass-Index (BMI) über-, normal- oder untergewichtig ist. Digitale Gesundheitsdaten, die etwa das Bewegungs- und Ernährungsverhalten der Person vor dem Versicherungsbeginn analysieren, gibt es – aufgrund fehlender rechtlicher Grundlagen – nicht. Auch nach Vertragsabschluss können die Versicherungen bei Verschlechterungen, sei es durch Verhaltensänderungen oder Erkrankungen der versicherten Person, keine Prämienerhöhungen vornehmen. Die Faktoren, die vor dem Vertragsabschluss für die Beitragshöhe verantwortlich waren, können nicht nachträglich – zum Nachteil des Versicherten – geändert werden.
Eine Debatte ohne Grundlage
Das Szenario, das derzeit von den Grünen diskutiert wird, sei für die PKV nicht nachvollziehbar. Die Wahrscheinlichkeit künftiger Krankheitskosten kann nämlich – zumindest versicherungsmathematisch – nur dann ermittelt werden, wenn es sich um eine größere Gruppe von Versicherten handelt. Je größer das Kollektiv ist, desto genauerer sind damit die Kalkulationen der zu vorschreibenden Beiträge. Schon aus diesem Grund hätten die privaten Krankenversicherer auch ein Interesse am Risikoausgleich im großen Kollektiv; kleine und fragmentierte Tarifgemeinschaften wären für die privaten Krankenversicherer definitiv nicht von Bedeutung. Selbst wenn mit „Fitness-Tarifen“ ein sogenanntes Gesundheits-Monitoring als Angebot für gesündere und sportliche Personen entstünde, würde es auch nicht gleichzeitig zu einer Fragmentierung von günstigeren Tarifen für sportliche bzw. gesunde Menschen und teurere Tarife für unsportliche Personen kommen. Das gesetzliche Tarifwechselrecht garantiert nämlich den PKV-Versicherten, jederzeit andere Tarife des Anbieters nutzen zu können – also auch sogenannte „Fitness-Tarife“. Somit wäre ein Wechsel jederzeit möglich. Die Beratung zum PKV-Tarifwechsel führen wir, die hc consulting AG, zu 100 % kostenlos durch. Wie das möglich ist, lesen Sie bitte „hier“.
Sogenannte Anreiz-Tarife gibt es
Es gibt zahlreiche PKV-Tarife, die als Anreiz dienen, das gesundheitsbewusste und eigenverantwortliche Verhalten dahingehend zu verändern, um in sogenannte Beitragsrückerstattungs-Programme integriert zu werden. Derartige Anreizsysteme dienen vorwiegend zur Prävention, so dass die gesundheitsbewussten Verhaltensweisen gestärkt und motiviert werden. Würde kein Anreiz gegeben werden, hätte es – so die Versicherungen – keine statistisch nachweisbaren Einsparungen gegeben, die sich in den Leistungsausgaben zeigen. Der Vorteil eines jeden Versicherten ist auch ein Vorteil für die gesamte Versicherungsgemeinschaft.
Das Medium kann verändert werden, die Substanz jedoch nicht
Natürlich ist es, infolge technischer Entwicklungen, sinnvoll, Programme mit Anreizen für Eigenverantwortung und Prävention dahingehend zu schaffen, digitale statt analoge Datenübermittlungen einzusetzen. Dabei wird nur das Medium verändert, nicht aber die Substanz. In der heutigen Krankenversicherung gibt es durchaus digitale Produktgestaltungen, die mitunter sinnvolle Anwendungsmöglichkeiten vorwiegend im Versorgungsmanagement darstellen. Jedoch gilt es, so die PKV, dass die sensiblen Bereiche der Gesundheitsdaten selbstverständlich den strengen Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes unterliegen.
Datenschutz steht an erster Stelle
Das bedeutet, dass kein Verwendungszweck und keine Datenübertragung – ohne vorherige Einwilligung des Versicherten – möglich sind. Wichtig sind ausreichende Sicherheitsstandards nach dem aktuellen Stand der Technik, damit die Daten des Versicherten vor Zugriffen von Dritten geschützt werden können. Heute gibt es im Internet bereits zahlreiche Gesundheits-Apps, die jedoch für die Private Krankenversicherung nicht in Frage kommen, da diese nicht zulässig sind. Auch Datenspuren im Internet sind – bezugnehmend auf die Beitragskalkulation – tabu.
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