Die Finanztip Verbraucherinformation GmbH mit Sitz in Berlin ist laut eigener Auskunft Deutschlands Verbraucher-Ratgeber Nr. 1. Zugpferd der Finanztip GmbH ist der ehemalige Mitarbeiter der Stiftung Warentest Finanztest, Hermann-Josef Tenhagen, auch gerne bei Spiegel Online zu finden. Finanziert wird das Portal der Finanztip durch sogenannte Affiliate-Links. Finanztip sagt, dass die Finanzierung der Finanztip komplett unabhängig von den Bewertungen für Produkte oder Dienstleistungen erfolgt und dass nur Anbieter mit empfohlenen Lösungen bei Finanztip Werbung schalten können. Zum Thema Tarifoptimierung in der privaten Krankenversicherung mit PKV-Tarifwechsel gem. § 204 VVG hatte in der Vergangenheit die Minerva Werbung bei Finanztip geschaltet, heute wird finden wir diese ehemalige „Empfehlung“ der Finanztip nicht mehr auf der Website und im Ratgeber zum PKV-Tarifwechsel. Also doch keine Empfehlung?
Bereits im Jahr 2018 konnte man im Versicherungsboten zu Finanztip lesen: „Es gibt aber auch eine andere Seite bei „Finanztip“. Diese spiegelt sich in unzähligen Affiliate-Links, die direkt in oder unter den Berater-Themen verlinkt sind. Links also, für die sich das Webportal von den Anbietern bezahlen lässt, sobald der Leser draufklickt oder einen Vertrag abschließt. Das Heimtückische: diese Marketinglinks sind Bestandteil der Ratgeber-Texte. Dem Verbraucher werden konkrete Anbieter empfohlen, eingebettet in die Artikel. Und oft prominent hervorgehoben. Es ist bezahlte Werbung in Texten, die Aufklärung versprechen.
Zwar sind diese Affiliate Links mit Sternchen gekennzeichnet. Es macht aber schon einige Mühe herauszufinden, was dieser Stern konkret aussagt: die entsprechende Info ist ganz unten auf der Webseite zu finden. Dort heißt es: „Ein Stern* neben einem Link bedeutet, dass Finanztip vom verlinkten Anbieter möglicherweise bezahlt wird: manchmal, sobald Sie den Link klicken – oft nur dann, wenn Sie einen Vertrag abschließen“. Möglicherweise bezahlt – oder immer? In welcher Höhe? Müsste ein gemeinnütziges Portal nicht auch über die genauen Kosten aufklären, wenn der Verbraucher beim verlinkten Anbieter einen Vertrag abschließt?“
Wir fragen uns: Was soll das? Wenn Finanztip unabhängig sein möchte und den Verbrauchern objektive Informationen bereitstellen will, warum erfolgt dann nicht eine transparente Finanzierung wie bei der Stiftung Warentest Finanztest? Zu unserem Spezialgebiet, dem PKV-Tarifwechsel können wir sagen, dass die Informationen auf der Website der Finanztip zum Thema im Prinzip zu 85 % ok sind. Wer aber aus den zu 15 % unserer Sicht nach nicht vernünftigen Verbraucherinformation bei Finanztip seinen eigenen PKV-Tarifwechsel ableitet, der bekommt wohlmöglich in der Zukunft ein Problem mit seiner privaten Krankenversicherung. Vielleicht sind die Infos der Finanztip doch durch die Affiliate-Links beeinflusst?
Grundsätzlich gilt die Regel, dass bei klassischen PKV-Gesellschaften auch die Beratung eines externen und unabhängigen Versicherungsmaklers wie zum Beispiel der hc consulting AG zulässig ist und nicht durch die Versicherung behindert wird. Dabei steht der Versicherungsmakler als Sachverständuger rechtlich auf der Seite des Versicherten und vertritt dessen Interessen, vergleichbar mit einem Anwalt, gegenüber der Versicherung. Trotzdem kann der unabhängige Versicherungsmakler kostenlos arbeiten und beraten. hc consulting AG berät Versicherte dieser PKVs:
Allianz, ARAG, AXA, Barmenia, BBKK, Generali, Continentale, DBV, Deutscher Ring, DKV, Gothaer, Hallesche, Hanse Merkur, Inter, Nürnberger, Münchener Verein, R+V, Signal Iduna, SDK, UKV, uniVersa; Ausnahmen