© hc consulting AG 07.2024

Finanztip.de zum PKV-Tarifwechsel: irreführend und unlauterer Wettbewerb?

Erfahrungen und Bewertungen zu Finanztip.de

„Man warnt vor traditionellen Maklern und Finanzberatern, weil diese Provisionen von Produktanbietern erhalten, handelt aber selbst quasi als Provisionsvertrieb“, so Tilmann Haar von Bürgergas über Finanztip. Es geht um ein Urteil des Oberlandesgerichts Dresden (Aktenzeichen: 14 U 207/19) vom 05.07.2019, erstritten von dem Energiedienstleister BürgerGas GmbH aus Gründau in Hessen. Ungekennzeichnete kommerzielle Inhalte und irreführenden Angaben dürfen von Finanztip nicht mehr gemacht werden. In redaktionellen Artikeln werden von Finanztip Empfehlungen für sogenannte Affiliate-Partner mit Affiliate-Links für die entsprechenden Werbepartner ausgesprochen. Für den Klick auf diese Links erhält Finanztip eine Provision. Weil keine ausreichende Kenntlichmachung der kommerziellen Inhalte von Finanztip vorliegt, hat das OLG Dresden das Verhalten als unlautere geschäftliche Handlung eingestuft, so die Kanzlei Orth Klug. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, die Revision wurde aber ausgeschlossen.

Analogie zum PKV-Tarifwechsel?

Auf der Seite von Finanztip zur PKV-Tarifoptimierung mit dem Tarifwechsel in der privaten Krankenversicherung gem. § 204 VVG wurde in der Vergangenheit neben teils richtigen Informationen zum Thema als Ultima Ratio die Firma Minerva empfohlen, natürlich gegen eine Provisionszahlung an Finanztip. Minerva wiederum lässt sich dann vom Versicherungsnehmer bezahlen und finanziert so Finanztip.

Bereits im Dezember 2018 schrieb Mirko Wenig vom Versicherungsboten:

„Es gibt aber auch eine andere Seite bei „Finanztip“. Diese spiegelt sich in unzähligen Affiliate-Links, die direkt in oder unter den Berater-Themen verlinkt sind. Links also, für die sich das Webportal von den Anbietern bezahlen lässt, sobald der Leser draufklickt oder einen Vertrag abschließt. Das Heimtückische: diese Marketinglinks sind Bestandteil der Ratgeber-Texte. Dem Verbraucher werden konkrete Anbieter empfohlen, eingebettet in die Artikel. Und oft prominent hervorgehoben. Es ist bezahlte Werbung in Texten, die Aufklärung versprechen.

Zwar sind diese Affiliate Links mit Sternchen gekennzeichnet. Es macht aber schon einige Mühe herauszufinden, was dieser Stern konkret aussagt: die entsprechende Info ist ganz unten auf der Webseite zu finden. Dort heißt es: „Ein Stern* neben einem Link bedeutet, dass Finanztip vom verlinkten Anbieter möglicherweise bezahlt wird: manchmal, sobald Sie den Link klicken – oft nur dann, wenn Sie einen Vertrag abschließen“. Möglicherweise bezahlt – oder immer? In welcher Höhe? Müsste ein gemeinnütziges Portal nicht auch über die genauen Kosten aufklären, wenn der Verbraucher beim verlinkten Anbieter einen Vertrag abschließt?“

PKV-Tarifwechsel kostenlos

Wer in der privaten Krankenversicherung versichert ist und jeden Monat ein paar hundert EURO an Beiträgen zahlt (mit steigender Tendenz), dem ist der ganze Streit am Ende egal. Es handelt sich letztendlich um Gewerbetreibende, die irgendwie um Kunden buhlen, jeder behauptet von sich der Beste mit den jeweils besten Argumenten zu sein. hc consulting AG als Anbieter der kostenlosen Beratung zum PKV-Tarifwechsel durch den Maklerexperten ist in dieser Frage natürlich befangen. Unsere Empfehlung an den ratsuchenden Kunden der privaten Krankenversicherung lautet: Bevor Sie hohe Gebühren für die Beratung im PKV-Tarifdschungel und zum Tarifwechsel bezahlen, probieren Sie unser kostenloses Angebot zuerst aus. Lassen Sie sich von hc consulting individuelle Vorschläge zur Kostensenkung machen und diskutieren Sie die Ergebnisse mit uns. So oder so können Sie im Anschluss immer noch einen kostenpflichtigen Anbieter für sich arbeiten lassen. Schließen Sie die mit uns erarbeiteten Vorschläge von den Ergebnissen des kostenpflichtigen Beraters aus, dann müssen Sie auch nichts für die Ihnen bereits durch uns bekannten Vorschläge bezahlen. Findet der kostenpflichtige Anbieter einen PKV-Tarif, den wir nicht vorgeschlagen haben, dann haben Sie durch unsere Arbeit nichts verloren. Bei uns wird jeder Vorgang in maximal 48 Stunden bearbeitet, insofern verlieren Sie durch die Erteilung einer kostenlosen PKV-Maklervollmacht an uns keine Zeit. Wir sind für unsere zügige und verbindliche Arbeitsweise bekannt.

Prüfen Sie auch die Stiftung Warentest Finanztest auf test.de zum PKV-Tarifwechsel. Affiliate-Links und Werbepartner gibt es bei Stiftung Warentest nicht.