© hc consulting AG 12.2024

DKV ändert die AVB – keine Auswirkung auf PKV-Tarifwechsel § 204 VVG

Die DKV ändert die Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) für die private Krankenversicherung (PKV) in diversen Tarifen. Keine Auswirkung haben die Änderungen auf eine Tarifoptimierung mit einem eventuellen PKV-Tarifwechsel gem. § 204 VVG. Wer einen DKV-Tarifwechsel anstrebt, sollte sich durch die AVB-Änderungen nicht in der Tarifauswahl beeinflussen lassen.

Mit einer privaten Krankenversicherung der Deutschen Krankenversicherung DKV kann man die gesetzlich vorgegebene Krankenversicherungspflicht in Deutschland erfüllen. Jeder Mensch mit einem Wohnsitz in Deutschland muss eine Kranken- und Pflegeversicherung in GKV oder PKV vorweisen. Für DKV-Versicherte bedeutet diese Versicherungspflicht oft eine untrennbare Ehe mit der eigenen PKV. Im Gegenzug prüft der Staat, ob etwa DKV-Beitragserhöhungen oder die AVB der Versicherungspflicht und dem verlangten Mindeststandard entsprechen.

Auslöser für diese AVB-Anpassungen der DKV sind Änderungen in der Bundesbeihilfeverordnung (BBhV) im Bereich der Heilmittelversorgung mit Wirkung zum 31.07.2018 und zum 01.01.2019. Dieser Änderung wiederum gingen verschiedene Anpassungen der GKV im Bereich der Heilmittelversorgung voraus, vom Gesetzgeber im Sozialgesetzbuch V (SGB V) entsprechend in Kraft gesetzt. Jetzt ist die DKV bzw. die gesamte PKV an der Reihe. Für die PKV werden solche Änderungen der AVB von einem unabhängigen juristischen Treuhänder geprüft, dadurch soll der DKV-Kunde keine Nachteile erfahren. Geregelt ist das in § 203 Versicherungsvertragsgesetz (VVG).

Vergütungen für therapeutische Erstattungsbeträge und das bisherige Leistungsniveau in diversen tarifeigenen Heilmittelverzeichnissen wurden angehoben und existierende Beschreibungen modifiziert und zum Teil neu geordnet. Neu aufgenommen wurden die physiotherapeutische Komplexbehandlung in der Palliativversorgung sowie die Ernährungstherapie. Die neue Leistung Ernährungstherapie ist nur bei seltenen angeborenen Stoffwechselerkrankungen medizinisch erforderlich, es handelt sich also nicht um eine allgemeine Ernährungstherapie für jedermann.

Da kann einem schon mal die Rübe rauchen. Für uns ist der DKV-Tarifdschungel eine echte Tarifvielfalt im positiven Sinne. Unser DKV-Tarifspezialist hatte seine erste DKV-Tarifschulung vor 35 Jahren. Als unabhängiger Versicherungsmakler steht die hc consulting AG eindeutig auf der Seite des Versicherten. Wir vertreten die Interessen unserer Kunden gegenüber der DKV und nicht wie bei einem Versicherungsvertreter in umgekehrter Reihenfolge. Mit einer langfristig orientierten Tarifoptimierung und der Anpassung an die individuellen Bedürfnisse ist eine private Krankenversicherung DKV mehr wert.