Die private Krankenversicherung der Continentale führt zum 01.01.2020 eine Beitragsanpassung bzw. eine Beitragserhöhung (BAP) durch. Zusätzlich entfallen die befristeten Beitragslimitierungen für das Jahr 2019 in den Tarifen GS1, GS1PLUS und GS2 für Männer ab dem 01.01.2020. Im Standardtarif liegt der neue Höchstbeitrag Conti bei 662,48 (max. 150 % bei Ehegatten) und im Basistarif bei 726,56 EURO.
Von der Beitragserhöhung der Conti 2020 sind unter anderem die folgenden bisex-Tarife betroffen:
BSS (Männer), CBB, Comfort und CS (Männer), CS1, CS2(Plus), CSB+CSB1, CSB 2, Economy (Männer), GS, SB153 – SB 1150 (Frauen), SB 1150 – SB 2300 (Männer), SG I (Männer), PVN, PVB, BE (zusätzliche Beitragsentlastung im Alter) in Kombination mit allen Tarifen der Conti.
Achtung: Bei Tarifen mit dem Zusatz BE führen die niedrigeren Zinsen größtenteils nicht zu höheren Beiträgen, sondern zu einer Reduzierung für die vereinbarte Ermäßigung im Alter. Die BAP führt also zu einer Leistungskürzung. Insbesondere Angestellte sollten hier im Hinblick auf den maximalen Arbeitgeberzuschuss eine Tarifoptimierung und Überprüfung durchführen.
Mit dem Tarif PVN erhalten alle Angestellten und alle Selbstständigen mit einer privaten KV bei der Conti eine Beitragserhöhung zum 01.01.2020. Gründe für die BAP sind die allgemeine Kostensteigerung im Gesundheitswesen, die verlängerte Lebenserwartung (Sterbetafel PKV 2020) und die gesunkenen Zinseinnahmen für die Alterungsrückstellungen. Da die Zinseinnahmen immer kleiner werden, ist hier auch in der Zukunft mit weiteren Beitragserhöhungen zu rechnen. Anders als bei der freiwilligen und zusätzlichen Beitragsentlastung im Alter (BE…) müssen fehlende Zinseinnahmen in den gesetzlich und kalkulatorisch (PKV-Kalkulationsverordnung) vorgeschriebenen Altersrückstellungen durch höhere Beiträge ausgeglichen werden. Die BAP der Conti 2020 wird von Diplom-Mathematiker Heinz-Werner Richter für die KV und von Diplom-Mathematiker Werner Stegemann für die Pflegepflichtversicherung PVN und PVB überwacht. Beide agieren als Treuhänder für die Versicherten der Conti und für die BaFin.
PKV-Tarifwechsel
Das unisex- und bisex Tarifangebot der Continentale private Krankenversicherung ist groß und enthält auch Tarife der ehemaligen Mannheimer PKV. Gem. § 204 VVG (Versicherungsvertragsgesetz) steht jedem Versicherten der Conti ein Wechsel in jeden Tarif zu. Eine Tarifoptimierung bei der Conti macht Sinn und bietet sehr oft das Potential zu einer dauerhaften Reduzierung der Beiträge. Warum bei einer vollumfänglichen Beratung zum Conti-Tarifwechsel keine Kosten entstehen dürfen lesen Sie bitte hier und bei Stiftung Warentest Finanztest zur hc consulting AG.
BAP-Termine der Conti: