© hc consulting AG 07.2024

BU-Abschluss mit 50 plus kann den Übergang in die Altersrente erleichtern

www.BU-Beratung.org

Rückt das Rentenalter langsam näher, so ist der PKV-Tarifwechsel gem. § 204 VVG ein erster Schritt zur Neuorganisation der Finanzen im Alter. Beim Übergang zum Rentenbezug können Einkommenslücken entstehen. Altersteilzeit oder Arbeitslosigkeit mit geringerem Einkommen prägen oft die letzten Berufsjahre. Neben den geringeren PKV-Beiträgen nach einer Tarifoptimierung kann auch eine BU 50 plus das Leben leichter machen.

Die Berufsunfähigkeitsversicherung ist neben dem Krankengeld die wichtigste und praktisch einzige Möglichkeit zur Absicherung der Arbeitskraft. Erwerbsunfähigkeitsversicherung, Multi-Risk-Versicherung, Dread-Disease-Versicherung, Grundfähigkeitsversicherung oder eine Unfallversicherung können die BU-Absicherung nicht leisten und sind eigentlich die zweite Wahl, wenn es mit der Berufsunfähigkeitsversicherung nicht geklappt hat. Für viele Beschäftigte im Vorrentenalter ist „früher aufhören zu arbeiten“ ein echtes Thema. Häufig quälen sich diese Menschen durch den Arbeitstag, obwohl sie aus medizinischer Sicht eigentlich nicht mehr berufsfähig sind. Wer hier gesundheitlich angeschlagen ist, wird es in den letzten Jahren des Arbeitslebens zunehmend mehr. Am Ende erreichen einige das ersehnte Rentenalter nicht. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung ist dafür die einzige Lösung. Die BU erleichtert den Übergang in die Altersrente und wirkt auch, wenn man sie nicht benötigt hat, sehr entspannend. Man braucht sich nicht mehr den Kopf zu zerbrechen, kann diese Sorgen ausblenden und lebt letztendlich gesünder. Eine abgeschlossene BU-Versicherung ist eben ein abstraktes Gut, das immer präsent ist, auch wenn kein Schadensfall eingetreten ist.

Wer früh eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließt, kann mit günstigen Prämien rechnen, wird aufgrund der Jugend selten Vorerkrankungen haben und kann mit diversen Optionsrechten seine BU der Höhe nach immer auf dem jeweils aktuellen Stand ohne eine neue Gesundheitsprüfung halten. Wer die Laufzeit schon am Anfang auf das Endalter 67 Jahre gelegt hat, dem kann man nur gratulieren, alles richtig gemacht zu haben. Es kann keine Versorgungslücke mehr entstehen, auch wenn weit vor oder auch nahe der Altersrente aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr weitergearbeitet werden kann. Leider ist das häufig nicht der Fall. Die meisten Beschäftigten haben keineBU-Versicherung oder haben eine mit zu kurzer Laufzeit beispielsweise mit Endalter 55.

In der Regel kann man bei den meisten Berufsunfähigkeitsversicherungen einen Neuabschluss auch mit einem Eintrittsalter von 55 Jahren bekommen, danach ist bei fast allen Versicherungen endgültig Schluss. Dass der Versicherungsbeitrag mit deutlich fortgesetztem Alter unglaublich teuer wird, ist nicht richtig. Den größten Prämiensprung gibt es im 40. Lebensjahr. Ein Vierzigjähriger zahlt ca. 30 Prozent mehr als ein Dreißigjähriger. Ein fünfundfünfzigjähriger Beschäftigter hat natürlich eine wesentlich kürzere Restlaufzeit, nämlich beim höchstmöglichen Endalter 67 Jahre nur maximal 12 Jahre, als beispielsweise ein Dreißigjähriger, bei dem eine maximale Restlaufzeit von 37 Jahren bleibt. Im schlimmsten Fall, also Eintritt des Schadenfalles kurz nach Abschluss der Versicherung, müsste die BU-Versicherung für ganze 37 Jahre leisten, beim Fünfundfünfzigjährigen wären es nur gerade mal 12 Jahre. Dieses höhere Leistungsrisiko lässt sich die Berufsunfähigkeitsversicherung natürlich auch bezahlen und deswegen sind die Prämien für einen fünfundfünfzigjährigen vergleichbar gar nicht so teuer. Von den vielen Jahren, in denen er gar nicht versichert war und damit auch nichts bezahlt hat, mal ganz zu schweigen.

Wer sich spät BU-versichert, hätte vielleicht auch alles richtig gemacht, wäre da nicht die Risiko- und Gesundheitsprüfung der beantragten Berufsunfähigkeitsversicherung. Und hier kann es je nach Anamnese häufig sehr eng werden. Und gerade diejenigen, die gesundheitlich angeschlagen sind und unter Umständen nicht bis zur Altersrente arbeiten können, sehnen sich nach einer Versorgung, die aber nicht mehr zu bekommen ist. Hinterher ist man immer schlauer, deswegen ist der Abschluss in jungen Jahren doch der richtige. Wer über fünfzig ist und über ein versicherungsfähiges Risiko verfügt, sollte glücklich sein und nicht lange zögern. Bei einer schweren Erkrankung kann die restliche Zeit bis zur Rente die schlimmste des Lebens werden. Krank sein und kein Geld zu haben bedeutet häufig Hartz 4.

Die Beiträge einer BU 50 plus können oft aus der Ersparnis nach einer PKV-Tarifoptimierung mit dem Tarifwechsel gem. § 204 VVG in der privaten Krankenversicherung finanziert werden. Marktführer in der kostenlosen und vollumfänglichen Beratung zum PKV-Tarifwechsel ist die hc consulting.