© hc consulting AG 12.2024

Bisex oder Unisex beim Tarifwechsel der privaten Krankenversicherung?

Gelten alte Regeln noch?

Geschlossener oder verkaufsoffener Tarif bei der Tarifoptimierung in der privaten Krankenversicherung? Bislang galt die klare Regel in der Beratung zum PKV-Tarifwechsel § 204 VVG: Wer in einem verkaufsgeschlossenen alten bisex-Tarif seiner privaten KV versichert ist, der sollte auf jeden Fall auch innerhalb dieser alten Tarifwelt den Tarif wechseln. Gehen doch beim Wechsel von einem bisex- in einen unisex-Tarif das Wechselrecht auf den Standardtarif STN und zukünftige Wechselmöglichkeiten innerhalb der bisex-Tarife verloren. Da Männer und Frauen in den unisex-Tarifen als Risiko gemeinsam kalkuliert werden, sollten unisex-Tarife für Männer grundsätzlich teurer sein als bisex-Tarife. In den bisex-Tarifen tragen die Frauen die Kosten für zum Beispiel Schwangerschaften, Geburten und die höhere Lebenserwartung von Frauen alleine, in den unisex-Tarifen werden diese höheren Kosten auf beide Geschlechter gleich verteilt. Doch hat das heute alles noch so Bestand?

Vergreisung von PKV-Tarifen gibt es nicht

Auch wenn es sich noch so gut anhört und sozusagen zum Allgemeinwissen gehört, eine Vergreisung von PKV-Tarifen gibt es nicht. Mit der Vergreisung ist das Älterwerden der Versicherten und der dadurch bedingte Kostenanstieg gemeint. Für den Kostenfaktor Älterwerden, einer von vielen Kostenfaktoren einer Krankenversicherung (PKV und GKV) werden in der privaten Krankenversicherung (im Gegensatz zur GKV) Altersrückstellungen gebildet. In jungen Jahren, wenn die Kosten für das Gesundheitswesen niedrig sind, wird in der PKV mehr gezahlt als notwendig und dann später, wenn die Kosten wegen des Älterwerdens ansteigen, wird dieses Vermögen gutgeschrieben. Bei aller Kritik an der PKV, dieser Teil des Systems funktioniert. Wenn zwei Voraussetzungen gegeben sind, ist der PKV-Beitrag für Rentner günstiger als der vergleichbare GKV-Beitrag. 1. muss die Ansparphase für die Alterungsrückstellungen lange genug sein und 2. muss das Gesamteinkommens des Rentners über dem Schnitt liegen. Die Mehrzahl der PKV-Versicherten gehört zu dieser Gruppe. Das wiederum ist vielen Versicherten der privaten Krankenversicherung nicht klar, man hört lieber auf die Negativmeldungen und macht sich zu viele Sorgen um die Beiträge im Alter.

Standardtarif spielt keine Rolle

Warum wird vor dem Wechsel in einen unisex-Tarif gewarnt? Es geht nach einem Wechsel von bisex in unisex das Wechselrecht in den Standardtarif verloren und bei einem weiteren zukünftigen Tarifwechsel kann nur noch aus den unisex-Tarifen ausgewählt werden. Zusätzlich galt bisher, dass unisex-Tarife auch noch teurer als bisex-Tarife sind, zumindest für Männer. Seit 2020 sind aber oft unisex-Tarife auch für Männer günstiger. Grund genug auch die anderen Gründe für einen Verbleib in den alten Tarifen zu überdenken und zu relativieren. Der Standardtarif spielt im Grunde genommen keine Rolle. Von 8 Millionen PKV-Versicherten sind 50.000 im Standardtarif STN. Viele STN-Versicherte merken erst nach dem übereilten Wechsel in STN, dass es andere Tarife mit besserer Leistung und kleinerem Beitrag gibt. Doch dann ist ein Wechsel wegen des Alters der STN-Kunden zurück kaum noch möglich. Im Übrigen ist der eigentliche Vorteil des STN nicht der vermeintlich niedrige Beitrag, sondern die Beitragsbegrenzung nach oben auf den Höchstsatz der GKV. Diese Notbremse wird übrigens bis heute in der Regel überhaupt nicht benötigt, gibt es doch andere gute und günstige PKV-Tarife. Darüber hinaus haben auch Versicherte in den unisex-Tarifen durch den Basistarif BTN eine solche Beitragsbremse nach oben. Vor einem Wechsel in den Standardtarif erfolgt außerdem eine Einkommensprüfung. Ist das Gesamteinkommen zu groß, ist der Wechsel in den STN ohnehin nicht möglich.

Keine eindeutige Regel für die Tarifauswahl

Der günstigste PKV-Tarif ist nicht der Beste, soviel ist sicher. Den Wechsel von einem bisex- in einen unisex-Tarif grundsätzlich auszuschließen, macht aber auch keinen Sinn. In jedem Fall muss die individuelle persönliche Situation analysiert werden. Erst dann kann der PKV-Versicherte eine Entscheidung treffen und einen neuen und günstigeren Tarif auswählen.

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