© hc consulting AG 11.2024

BGH IV ZR 255/17 Klage gegen Beitragserhöhung in der privaten Krankenversicherung

Der BGH IV ZR 255/17  hat am 19.09.2018 die Praxis des Treuhänderverfahrens zur Prämienanpassung in der PKV, in diesem Fall bei der AXA, für rechtens erklärt. Die hc consulting AG hatte bereits 2017 von einer Klage gegen die eigene PKV in diesem Zusammenhang abgeraten. Nach dem BHG-Urteil wird von einer zum Thema unterlegenen Anwaltskanzlei die nächste Klagemöglichkeit für neue Mandanten offeriert: Beitragsanpassungen der privaten Krankenversicherung könnten ja aus einem anderen Grund ungültig sein, zum Beispiel könnte die Begründung für die Anpassung der Beiträge nicht vollständig genug sein. Als Ausgangspunkt für diese Klagemöglichkeit wird das o.g. BGH-Urteil genannt. Unseres Erachtens wird der Bock so zum Gärtner gemacht.

Wir empfehlen, auch in dieser Frage auf eine Klage zu verzichten. Das Ausgabenwachstum im Gesundheitswesen lässt sich nicht durch Klagen zurückdrehen. Wer kommt auf die Idee, die gesetzlichen Krankenkassen GKV wegen der Beitragserhöhung zum 01.01.2019 von 800 EURO auf 850 EURO zu verklagen? Auf der anderen Seite muss berücksichtigt werden, dass viele Versicherte der privaten Krankenversicherung ihre PKV aus verschiedenen Gründen bis an ihr Lebensende nicht mehr verlassen können und auch nicht sollten. Deshalb entsteht bei PKV-Kunden teilweise ein gewisses Ohnmachtsempfinden bzw. das Gefühl des Ausgeliefertseins. Hier ist ein Ansatz für die zu 100 % kostenlose Beratung der hc consulting AG zur PKV. Wo stehe ich eigentlich mit meinem PKV-Beitrag und mit meinen PKV-Vertragsbedingungen in Relation zur GKV und zur PKV insgesamt? Es muss erwähnt werden, dass der Wechsel zu einer anderen PKV oder privaten Krankenversicherung keine Option ist. Schließlich sind die teilweise ungeliebten PKV-Verträge meist extrem wertvoll. Beispielsweise haben alle PKV-Versicherten zusammen, neben vielen anderen Rechten knapp 260 Milliarden Euro an Altersrückstellungen auf der hohen Kante.

PKV-Tarifwechsel § 204 VVG

Hat man das Gefühl in seiner PKV festzuhängen, gibt es als Ausweg das Instrument der PKV-Tarifoptimierung mit dem Tarifwechsel gem. § 204 VVG innerhalb der eigenen Versicherung unter Wahrung aller erworbenen Rechte. Eine kaum zu unterschätzende Option für alle Versicherten innerhalb der PKV. Beim PKV-Tarifwechsel ist Beratung vom Profi mehr als sinnvoll. Kosten für diese Beratung dürfen aber nicht entstehen. Fast alle privaten KVs haben mit den in den Beiträgen enthaltenen Verwaltungskosten für diesen Beratungsbedarf ihrer Versicherten Vorsorge getroffen. Der PKV-Versicherte kann sich einen externen und von der Versicherung unabhängigen Maklerprofi aussuchen, wird vollumfänglich von seinem Interessenvertreter beraten und muss nichts dafür bezahlen. Lesen Sie hierzu bei der Stiftung Warentest Finanztest zum PKV-Tarifwechsel und zur hc consulting AG nach.