© hc consulting AG 07.2024

Bessere Regeln für einen Wechsel von der PKV in die GKV

 

Privat versicherte Rentner können ab dem 01.08.2017 leichter von der PKV in die gesetzliche Krankenkasse (GKV) wechseln. Die sogenannte 9/10-Regelung ist zu Gunsten der PKV-Versicherten geändert worden. Jetzt werden bei der Berechnung für jedes Kind pauschal drei Jahre hinzugerechnet. Wer in der zweiten Hälfte seines Arbeitslebens mindestens zu 90 % in der GKV versichert war, kann als Rentner in die Pflichtversicherung der Rentner (KVdR) wechseln. Die Neuregelung gilt auch für alle Altfälle, also für Versicherte, die am 1. August 2017 bereits Rentner sind. Die Neuregelung lautet: „Auf die (…) erforderliche Mitgliedszeit wird für jedes Kind, Stiefkind oder Pflegekind eine Zeit von drei Jahren angerechnet.“

 

Im SGB V ist geregelt: „Personen, die nach Vollendung des 55. Lebensjahres versicherungspflichtig werden, sind versicherungsfrei, wenn sie in den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Versicherungspflicht nicht gesetzlich versichert waren“.

Wer also die letzten 5 Jahre vor Rentenbeginn bereits PKV versichert war, wird auch durch die neue Regel nicht GKV versicherungspflichtig.

Die Betroffenen müssen selbst bei der Rentenversicherung oder einer GKV aktiv werden. Einen Versuch ist das vielleicht Wert.

 

Allerdings stellt sich die Frage, ob die KVdR am Ende günstiger als eine bestehende PKV ist. Wir haben das viele tausend Mal berechnet. Mit unserer zu 100 % kostenlosen PKV-Tarifwechsel-Beratung erhalten Sie den günstigsten Beitrag innerhalb Ihrer bestehenden privaten Krankenversicherung. Eine Tarifoptimierung ist spätestens für Rentner Pflicht.