© hc consulting AG 12.2024

Bescheinigung zur privaten Krankenversicherung nach SGB V nur mit Krankentagegeldversicherung

Versicherte der privaten Krankenversicherung benötigen bei Arbeitslosigkeit unter Umständen eine Bescheinigung ihrer PKV für die Bundesagentur für Arbeit. Diese Bescheinigung für die Arbeitsagentur bestätigt die Leistungen der PKV nach Art und Umfang der gesetzlichen Krankenkasse (GKV) gemäß dem Sozialgesetzbuch SGB V. Hierzu gehört der Versicherungsschutz für ambulante Behandlungen, stationäre Regelleistungen und für die private Pflegepflichtversicherung sowie eine private Krankentagegeldversicherung. Bei Angestellten ist in der GKV automatisch eine Krankengeldversicherung (Zahlung ab der 6. Woche) enthalten.

Besteht in der PKV keine Krankentagegeldversicherung, so entspricht die private Krankenversicherung nicht den Anforderungen des SGB V. Die gewünschte Bescheinigung nach SGB V kann die PKV dann nicht ausstellen. Kunden der PKV erhalten dann nur eine Versicherungsbescheinigung über den bestehenden Versicherungsschutz.

Warum haben Angestellte in der PKV manchmal keine Krankentagegeldversicherung? Entweder wurde das Tagegeld nicht gewünscht, (beim Neuabschluss) vergessen oder beim Wechsel von einer Selbstständigkeit in das Angestelltenverhältnis war eine Hinzuversicherung wegen der Risikoprüfung nicht mehr möglich. PKV-Kunden dürfen ihre Krankenversicherung in einigen Teilen selbst gestalten, bei schlechter Beratung kann einem das auf die Füße fallen.

Dann kann auch das garantierte Recht auf Tarifoptimierung mit einem PKV-Tarifwechsel gem. § 204 VVG nicht weiterhelfen. Mit einem PKV-Tarifwechsel kann der oben beschriebene mangelhafte Vertrag aber an anderer Stelle optimiert und verbessert werden.

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