© hc consulting AG 12.2024

Beitragserhöhung der PKV Pflegepflichtversicherung durch Tarifwechsel ausgleichen

Beitragserhöhungen oder Beitragsanpassungen in der privaten Krankenversicherung können durch die Versicherten mit einer PKV-Tarifoptimierung und einem Tarifwechsel gem. § 204 VVG pariert und ausgeglichen werden. Je nach den individuellen Wünschen kann auch eine langfristige Beitragsreduzierung vereinbart werden. Anders ist das in der privaten Pflegepflichtversicherung. Es handelt sich im Grunde gar nicht um einen PKV-Tarif der eigenen Versicherung, sondern um einen PKV-Verbandstarif. Nur der Anteil der Verwaltungskosten in der Pflegepflichtversicherung wird durch die eigene PKV bestimmt. Hier ist also kein Tarifwechsel möglich.

Gerade haben sich die Versicherten an die Beitragserhöhung der Pflegeversicherung mehr oder weniger gewöhnt, da kommt aus Berlin schon die nächste Reform mit einer erneuten Leistungs- und Beitragsanhebung. Im Gesundheitsministerium wird von einer Pflegevollkaskoversicherung gesprochen. Dann würden sich die Beiträge noch einmal verdoppeln. Kostet die Pflegeversicherung in Zukunft so viel wie eine Krankenversicherung?

Die Hilflosigkeit bei den Beiträgen zur Pflegeversicherung kann aber in der Regel durch einen

klugen und langfristig durchdachten PKV-Tarifwechsel ausgeglichen werden.

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