Im Basistarif BTN der privaten Krankenversicherung PKV kommt es zum 01.07.2019 zu einer Beitragserhöhung bzw. zu einer Beitragsanpassung. Beim Basistarif BTN handelt es sich um einen brancheneinheitlichen Verbandstarif des Verbandes der privaten Krankenversicherung e.V. (PKV-Verband). Alle Anbieter der privaten KV müssen den Basistarif BTN anbieten. Der Basistarif sollte nicht mit dem ebenfalls verbandseinheitlichen Standardtarif STN des PKV-Verbandes verwechselt werden. Im Grunde genommen sind sich der BTN und der STN-Tarif sehr ähnlich, der BTN ist allerdings viel teurer als der STN. Im BTN muss die jeweilige private Krankenversicherung bei einer amtlich festgestellten Hilfsbedürftigkeit einen Nachlass in Höhe von 50 % auf den Beitrag des BTN gewähren. Aus diesem Grund macht der Basistarif nur für Empfänger von staatlichen Leistungen wie Hartz IV und der Grundrente Sinn und stellt wegen des Rabatts und des Kontrahierungszwanges die Bürgerversicherung im eigentlichen Sinn dar.
Der Standardtarif ist im Prinzip überflüssig, die meisten PKV-Anbieter verfügen über in der Versicherungsleistung bessere und gleichzeitig günstigere Tarife. Dennoch könnte der STN in der Zukunft wegen der vertraglich garantierten Beitragsmaximierung auf den Höchstsatz der gesetzlichen Krankenkassen GKV eine wichtige Rolle spielen. Auch aus diesem Grund ist ein PKV-Tarifwechsel gem. § 204 VVG in einen verkaufsoffenen unisex-Tarif nicht zu empfehlen. Dann entfällt das Wechselrecht auf den (günstigen) Standardtarif und es bleibt nur noch das Wechselrecht auf einen Wechsel in den ebenfalls mit einer Höchstbeitragsgarantie versehenen Basistarif. Was sich als großes Durcheinander und nach großer Verwirrung anhört, ist am Ende doch ganz einfach. hc consulting ist der Marktführer in der zu 100 % kostenlosen Beratung zur PKV-Tarifoptimierung mit dem Tarifwechsel.
Die Ausgaben der PKV im Basistarif BTN sind bei Frauen um 12.37 % gestiegen, die Kosten durch eine höhere Lebenserwartung schlagen mit 6,53 % zu Buche, bei Männern mit 7,30 %. Versicherungsleistungen für Kinder im Basistarif klettern um 82,14 %. Damit ist in diesen Bereichen der für eine Beitragserhöhung maßgebliche Schwellenwert des Kostenanstiegs von % 5 überschritten und es kommt zur Beitragsanpassung im Basistarif. Für Versicherte ohne Anspruch auf staatliche Leistungen ist der BTN keine Empfehlung, es empfiehlt sich ein Tarifwechsel in einen günstigeren und doch besseren Tarif.