© hc consulting AG 12.2024

Beispiele für PKV-Beiträge im Alter

Beispiele für die GKV-PKV-Beitragsentwicklung

Ist eine private Krankenversicherung im Alter unbezahlbar? Um diese Frage zu beantworten, muss der PKV-Beitrag mit dem Beitrag einer gesetzlichen Krankenkasse GKV verglichen werden, und das für den Zeitraum des Erwerbslebens und für die Zeit im Alter bzw. im Rentenalter. Im Zeitraum von 2011 bis 2021 betrug die jährliche Steigerung der PKV-Beiträge im Durchschnitt aller privaten Krankenversicherungen und aller PKV-Tarife 3,0 % p.a. und die jährliche Steigerung der GKV-Beiträge der GKV 3,3 % p.a. Diese auf den ersten Blick erstaunlichen Zahlen haben zum Teil auch mit der PKV-Tarifoptimierung und dem Tarifwechsel gem. § 204 VVG zu tun. Einen GKV-Tarifwechsel wie in der privaten Krankenversicherung gibt es in der GKV nicht.

Grundsätzlich ist eine PKV nur dann gegenüber den GKV-Beiträgen wettbewerbsfähig, wenn das Einkommen über dem Durchschnitt aller Einkommen liegt (auch im Alter) und die PKV-Mitgliedschaft vor Beginn des Rentenalters lang genug ist, um genügend Alterungsrückstellungen für den durch das Alter bedingten Kostenanstieg zu bilden. Hier sollten 25 Jahre ausreichen. Das Ganze ist also kein Hexenwerk und man muss auch kein Millionär sein, um in den Genuss eines lebenslang günstigeren Beitrages bei besseren Versicherungsleistungen zu kommen. Aber ist die Konstruktion aus GKV und PKV vielleicht nicht sozial, wäre eine Bürgerversicherung besser oder gibt es die schon in Form der PKV-Sozialtarife? Warum gibt es das System aus GKV und PKV überhaupt?

Beide Systeme, GKV und PKV spiegeln die Ausgaben im Gesundheitswesen wider. Steht unser Leben auf dem Spiel, dann geben wir das sprichwörtliche letzte Hemd, wir scheuen keine Kosten. Steigen die Preise in Deutschland zum Beispiel um 1 %, dann beträgt der Anteil der darin enthaltenen medizinischen Inflation 1,5 %. Und das sind eben nicht 0,5 % mehr Inflation, sondern eine um 50 % steilere Kurve nach oben.

Wie hoch ist ein PKV-Beitrag konkret und in Beispielen im Alter? Obwohl die hc consulting AG als freier Versicherungsmakler die Interessen ihrer Kunden vertritt, werden wir (fälschlicherweise) der PKV-Industrie zugeordnet. Deshalb möchten wir hier auf eine umfangreiche Recherche der Bundestagsverwaltung zurückgreifen. Diese Studie zu den PKV-Beiträgen im Alter ist wegen einer Anfrage der Fraktion „die Linke“ zum Thema PKV-Beiträge im Deutschen Bundestag im Jahr 2018 von eben jener Bundestagsverwaltung erstellt worden.

Konkrete Beispiele für PKV-Beiträge im Alter:

PKV-Beitragssteigerungen nach Gesellschaft:

hc consulting AG betreut Kunden dieser privaten Krankenversicherungen vollumfänglich:

Allianz, ARAG, AXABarmeniaBBKK, GeneraliContinentaleDBVDeutscher Ring, DKVGothaer, HallescheHanse Merkur, InterNürnbergerMünchener VereinR+VSignal IdunaSDKUKV, uniVersa;   Ausnahmen

Aus einem PKV-Schreiben an einen Versicherten zum Thema Beitragserhöhungen:

„Die Beiträge in der privaten Krankenversicherung müssen so kalkuliert werden, dass die vereinbarten Leistungen dem Versicherten bis zu seinem Lebensende zur Verfügung stehen. Des Weiteren ist in diesem Zusammenhang wichtig, wie sich die statistische Lebenserwartung der Kunden entwickelt hat. Ein längeres Leben der Versicherten bedeutet ja auch eine längere Vertragslaufzeit und insbesondere einen längeren Zeitraum, in dem Leistungen in Anspruch genommen werden. Diese beiden Aspekte sind so immens wichtig, dass der Gesetzgeber hierfür Indikatoren für notwendige Überprüfungen der Beiträge festgelegt hat.

Aufgrund dieser sogenannten „Auslösenden Faktoren“ beurteilen wir jährlich jeden einzelnen Tarif bzgl. der Angemessenheit der einkalkulierten Leistungen und Sterbewahrscheinlichkeiten. Sie geben letztlich den Anstoß zu einer Beitragsanpassung.

Eine Beitragsanpassung darf demnach nur erfolgen, wenn mindestens eine der folgenden Bedingungen zutrifft:

– Die aktuell anzusetzenden Sterbewahrscheinlichkeiten liegen um mindestens 5% höher oder tiefer als ursprünglich kalkuliert.

– Die erforderlichen Versicherungsleistungen weichen um mindestens 10% von den ursprünglich kalkulierten ab. Bei Verträgen, die ab dem 21.12.2012 geschlossen wurden, gilt abweichend ein Schwellenwert von 7%. Für einige Tarife wurde in den Versicherungsbedingungen ein Wert von 5% vereinbart.

Wenn nur einer dieser Schwellenwerte erreicht oder überschritten wird, muss der betroffene Tarif neu kalkuliert werden, sofern die Veränderung nach der Untersuchung des Schadenverlaufs bis (2018) nicht nur als vorübergehend anzusehen ist. Dazu werden sämtliche Kalkulatiohsgrundlagen überprüft und ggf. aktualisiert.

Neben den auslösenden Faktoren, also den Leistungsausgaben und der Sterbewahrscheinlichkeit, zählen zu den Kalkulationsgrundlagen auch die Stornowahrscheinlichkeit, der aktuelle Rechnungszins und weitere Kostenzuschläge.

Die korrekte Beitragsberechnung verantwortet bei Versicherungsunternehmen der Aktuar, ein speziell bestellter Versicherungs- und Wirtschaftsmathematiker.

Geprüft wird die Neukalkulation durch einen vom Unternehmen unabhängigen Treuhänder, der Spezialist in der Versicherungsmathematik ist. Er kontrolliert zunächst, ob die auslösenden Faktoren tatsächlich angesprungen sind.

Dann überprüft er, ob die Berechnung der Beiträge mit den bestehenden Rechtsvorschriften in Einklang steht; erst wenn der Treuhänder der Beitragsanpassung zustimmt, darf sie tatsächlich durchgeführt werden.

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) überprüft die Unabhängigkeit des mathematischen Treuhänders, bevor dieser für das Unternehmen tätig werden darf.

Weder die Veränderung in der Lebenserwartung noch – glücklicherweise – die Kostensteigerungen in den PKV-Tarifen überschreiten allerdings in jedem Jahr die festgelegten Schwellenwerte. Dann gibt es auch keine Beitragsanpassung.

Die Kosten des medizinischen Fortschritts in Deutschland aber steigen stetig an. Sie müssen zwangsläufig in die Beiträge einkalkuliert werden, was jedoch aufgrund der strengen gesetzlichen Vorgaben nicht kontinuierlich geschehen kann.

Mit Ihren Beiträgen zahlen Sie auch in die Vorsorge für Ihre Zukunft ein: Ein großer Teil der Beitragserhöhung fließt in die PKV-typische Alterungsrückstellung ein. Sie wird gebildet, weil der Leistungsbedarf in aller Regel mit steigendem Alter ebenfalls ansteigt.

Die Beitrags- oder Sparanteile für die Alterungsrückstellung werden verzinslich angelegt. Reduzieren sich die Zinsen am Kapitalmarkt und damit die Zinserträge für die Alterungsrückstellungen, muss mehr aus den Beiträgen angespart werden. Der Rechnungszinssatz, ein für die Beitragskalkulation zugrunde gelegter Zinssatz, wird entsprechend gesenkt.“