Bei einem geplanten Tarifwechsel gem. § 204 VVG innerhalb einer bestehenden privaten Krankenversicherung stellt sich regelmäßig die Frage, welche der drei verschiedenen PKV-Tarifwelten die beste Lösung ist. Unterschieden wird zwischen den alten und geschlossenen bisex-Tarifen (bis 2009), einer sogenannten neuen Welt (2009 bis 2012) als Mix mit Rechten der bisex- und unisex-Tarife sowie den neuen und verkaufsoffenen, reinen unisex-Tarifen (ab 2013).
Entstanden sind diese verschiedenen PKV-Tarife durch wechselnde Vorschriften des Gesetzgebers zur Kalkulation der Tarife einer privaten Krankenversicherung. Ein Tarifwechsel „rückwärts“ in ältere Tarife ist nicht zulässig, in neuere Tarife schon. Auch das zumindest theoretisch wichtige Wechselrecht in den Standardtarif STN steht Versicherten in unisex-Tarifen nicht zu. Da es sich bei einer PKV um eine Pflichtversicherung handelt, werden die Vertragsgestaltung und die Tarifkonstruktion zum Wohle der Versicherten genauestens vom Staat überwacht.
Ein weiterer Anhaltspunkt zur Entscheidung für oder gegen einen unisex- oder bisex PKV-Tarif sind vorgezogene Beitragsgarantien der Versicherungen für einzelne Tarife. Lange Zeit vor einer Beitragserhöhung hat der Vorstand einer Versicherung bereits Anhaltspunkte für die Ausgabenentwicklung und somit für kommende Beitragserhöhungen. Als unabhängiger PKV-Fachmakler hat die hc consulting AG hiervon teilweise Kenntnis. Mit frühzeitig offiziell und öffentlich ausgesprochenen PKV-Beitragsgarantien werden solche Informationen über Beitragsanpassungen einzelner Tarife allgemein zugänglich. Die längsten Vorlaufzeiten für zeitliche Beitragsgarantien haben unisex-Tarife. So heute bereits die Allianz APKV mit einer Beitragsgarantie für die Tarife AktiMed Plus 100 (AMP100U) und AktiMed Plus 90 (AMP90U und AMP90UA) bis zum 31.12.2023.
Grundsätzlich sollten zunächst alle bisex-Tarife bei einem anvisierten Tarifwechsel systematisch durchgeprüft werden. In jedem Fall sollte man zusätzlich zumindest auch ein Auge auf die attraktivsten unisex-Tarife werfen. Nach Abwägung aller Faktoren kann der Wechsel in einen unisex-Tarif durchaus in Frage kommen.
Lesen Sie zur PKV-Kundenbetreuung der hc consulting AG bei Stiftung Warentest Finanztest.
Keine Kündigung der PKV – Erhalt von erworbenen Rechten
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