Die privaten Krankenversicherungen BBKK und UKV führen zum 01.01.2023 eine Beitragserhöhung oder eine Beitragsanpassung durch. Mit der Pflegepflichtversicherung Tarif PVN sind alle Kunden der Bayrischen Beamtenkrankenkasse BBKK und der Union Krankenversicherung UKV betroffen. Unter anderem werden diese PKV-Tarife angepasst: BBKK: PVN, GesundheitComfort 300, GesundheitCOMFORT 900, GesundheitCOMFORT 1200, CompactPRIVAT/S, CompactPRIVAT/S – Plus, BEST, CompactPRIVAT Start 900,
Autor-Archive: Ferdinand Halm
PKV-Tarifwechsel Informationen
In der privaten Krankenversicherung PKV kommt es am 01.01.2023, wie alle Jahre wieder, zu Beitragserhöhungen bzw. zu Beitragsanpassungen. Mit dem Tarif PVN erhalten alle Versicherten eine Beitragserhöhung. Unter anderem sind zusätzlich die folgenden PKV-Tarife von Universa, Barmenia, Allianz und Gothaer betroffen: Universa: PVN, VE-900 K, uni-A 1369, uni-A 155, uni-A 310, uni-A 620, uni-A 80,
Die private Krankenversicherung (PKV) der AXA führt zum 01.01.2023 eine Beitragserhöhung bzw. eine Beitragsanpassung durch. Die Beihilfe-Tarife für den öffentlichen Dienst der DBV werden zu diesem Datum ebenfalls teilweise angepasst. Zum 01.01.2023 fällt der Corona-Zuschlag in der privaten Pflegepflichtversicherung Tarife PVN, PVB und PVS weg. Diese PKV-Tarife der AXA und der DBV werden zum 01.01.2023
Die beiden privaten Krankenversicherungen der Versicherungskammer Bayern, die BBKK und die UKV, geben eine Beitragsgarantie für die (unter anderen Tarifen der BBKK und UKV) unten aufgeführten PKV-Tarife. Eine Beitragsgarantie ist sozusagen das Gegenteil einer Beitragserhöhung oder Beitragsanpassung. PKV-Tarifwechsel gem. § 204 VVG und eine Tarifoptimierung in bestehenden Tarifen sind unabhängig von Beitragsgarantien oder Beitragserhöhungen immer und ohne Fristen möglich. Wie
Wir beraten unsere Kunden nur zu bereits bestehenden privaten Krankenversicherungen. Wir verkaufen keine Versicherungen. Unsere Beratung ist immer vollumfänglich und immer zu 100 % kostenlos. Dabei vertreten wir die Interessen unserer Kunden gegenüber der PKV. Stiftung Warentest Finanztest über die hc consulting AG In Deutschland sind die Kranken- und die Pflegeversicherung Pflichtversicherungen. Um dieser Versicherungspflicht zu genügen, kommt
Diese Tarife der Deutschen Krankenversicherung DKV werden in verschiednen Gruppen zum 01.04.2023 wahrscheinlich teurer werden. Eventuelle Anpassungen sind noch nicht vom Treuhänder genehmigt. BMUNI, BKEA, BKEHA, BestMed, BM40, BM51, Aktiv, K95, M1, KFB, ET1, MC1, AM0, AB/AN02-03, AB/AN80/90, ZM1, ZM2, ZM3, ZD1, ZD3, GTS43, AH2, AV03, ZV03, AP1, AV02, ZV02, UNI, UNIK, A0,A1, Z, Z1,
BGH IV ZR 253/20 – Urteil vom 22. Juni 2022 Der unter anderem für das Versicherungsvertragsrecht zuständige IV. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass eine wirksame Grundlage für Prämienanpassungen in der privaten Krankenversicherung in § 8b Abs. 1 MB/KK 2009 (Musterbedingungen 2009 des Verbandes der privaten Krankenversicherung; i.F.: MB/KK) in Verbindung mit den Tarifbedingungen des
Wie kann ich meine laufenden Ausgaben reduzieren und die Kosten bzw. die Beiträge meiner privaten Krankenversicherung PKV substantiell und nachhaltig senken? Warum kostet mich ein hochwertiger Berater nichts? Warum vertritt hc consulting meine Interessen und nicht die Interessen der Versicherung? Bin ich im PKV-Tarif meiner privaten Krankenversicherung mit dem besten Preis-Leistungs-Verhältnis oder sollte ich einen
Als freier und unabhängiger Versicherungsmakler können wir leider nicht alle Versicherten der privaten Krankenversicherung zu einer PKV-Tarifoptimierung mit einem Tarifwechsel gem. § 204 VVG beraten. Einige private Krankenversicherungen lassen das gar nicht zu, einige PKVs lassen einen freien Makler nicht bei allen Versicherten zu. Warum ist das so? Als Versicherungsmakler stehen wir rechtlich auf der
Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat sich am 17.11.2021 erstmals zu der Frage der Verjährung etwaiger Erstattungsansprüche geäußert und entschieden und festgelegt, dass eine Verjährungsfrist von drei Jahren gilt. Die Pressemitteilung des BGH im Wortlaut: Der u.a. für das Versicherungsvertragsrecht zuständige IV. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat über einen Fall entschieden, in dem der Versicherungsnehmer erhöhte Krankenversicherungsbeiträge