Autor-Archive: Ferdinand Halm

PKV-Tarifwechsel Informationen

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PKV-Tarifwechsel Beratung

PKV-Tarifwechsel – umfassende Beratung kostenlos nutzen Um den regelmäßigen Beitragsanpassungen in der PKV zu entgehen, bietet sich ein interner Tarifwechsel an. Die dazu notwendigen Schritte erledigt hc consulting AG ebenso kostenlos wie die umfassende Beratung, die einer Entscheidung vorausgehen sollte. Schließlich sind nicht nur die Preise, sondern vor allem die Inhalte einer kritischen Analyse zu

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PKV-Tarifwechsel innerhalb der Gesellschaft

Die PKV gerät ob ihrer steigenden Beiträge regelmäßig in den Fokus der Kritik, ohne jedoch die andere Seite der Medaille zu erwähnen: Ein Tarifwechsel innerhalb der Tarifwelt der eigenen Gesellschaft steht jedem Versicherten zu – enorme Beitragsersparnis inklusive. Je länger versichert, desto größer das Einsparpotenzial Steigende Behandlungs- und Therapiekosten schlagen sich zwangsläufig in den Tarifen

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PKV Tarifoptimierung

Tarifoptimierung in der PKV nicht zweimal bezahlen In der privaten Krankenversicherung, der PKV werden seit Jahren die Beiträge regelmäßig erhöht. Die Versicherungen nennen das Beitragsanpassung. Im Ergebnis muss der Versicherte einen deutlich höheren Beitrag zahlen als zuvor, oftmals monatlich im höheren bis hohen zweistelligen Eurobereich. Dass der PKV-Beitrag nicht an das Einkommen gekoppelt ist, merken

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Versicherungsbetriebslehre

Die Versicherungsbetriebslehre beschäftigt sich mit dem Wirtschaften in einem Versicherungskonzern. Sie stellt einen Teil der wissenschaftlichen Betrachtung eines Versicherungsunternehmens dar. Wirtschaften bedeutet speziell hier: Knappe Güter (Arbeitsleistung etc.) werden eingesetzt, um neue Güter wie beispielsweise Versicherungsschutz, Schadensmanagement oder Kapitalanlagen zu erwirtschaften. Viele allgemein gültige Erkenntnisse der Betriebswirtschaftslehre können auf die Versicherungswirtschaft relativ einfach übertragen werden,

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PKV Tarifwechsel innerhalb der Gesellschaft und Honorarberater

Der PKV-Tarifwechsel mit hc consulting AG ist und bleibt kostenlos. Die Beitragsersparnis gehört Ihnen, zu 100 % und von Anfang an. Ihre PKV zahlt unser Honorar aus den bereits geleisteten Verwaltungskosten. Das Beratungshonorar beim kostenpflichtigen Tarifwechsel in der PKV wird meist von der Bruttoersparnis berechnet. Bei einem Angestellten kommt der Versicherte also bei einer Provision

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Link zum Thema Tarifwechsel PKV

Presse Anzeiger: hc consulting AG erfolgreich mit kostenlosem PKV-Tarifwechsel Forum Versicherungsantrag24: Blog zum Thema PKV-Tarifwechsel und Kosten Forum Brigitte bestfriends: http://bfriends.brigitte.de/foren/rund-um-versicherungen/442571-tarifwechsel-pkv-erfahrungen-mit-widge-und-co-4.html Firmenpresse: PKV bezahlt Ihren Kunden die externe Tarifwechsel-Beratung Finanz-Anzeiger: Der PKV-Tarifwechsel geht auch kostenlos

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Pflegepflichtversicherung 2016

Pflegegeld für die häusliche Pflege Menschen, die die Pflege eines Angehörigen selbst übernehmen, erhalten folgendes Pflegegeld pro Monat: Pflegestufe 0 (gilt für Patienten mit Demenz): 123 Euro Pflegestufe I: 244 Euro ; mit Demenz: 316 Euro Pflegestufe II: 458 Euro ; mit Demenz: 545 Euro Pflegestufe III (mit und ohne Demenz) 7   Pflegesachleistungen für

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Tarifwechsel für privat Krankenversicherte soll einfacher werden

Zum 1. Januar 2016 gilt der von fast allen Anbietern verabschiedete „“KV-Tarifwechselleitfaden„. Darin verpflichten die Versicherer sich unter anderem, Wechsel-Anfragen von Kunden innerhalb einer festgelegten Frist zu beantworten und ihnen möglichst viele Tarifmöglichkeiten zur Auswahl zu stellen. Hintergrund ist eine steigende Nachfrage von privat Versicherten, die ihren Krankenversicherungsschutz optimieren wollen. Gründe dafür können eine veränderte

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Zahnstaffel im PKV-Tarifwechsel

In vielen Vorschlägen der privaten Krankenversicherungen zur PKV-Tarifoptimierung ihrer Kunden sind Zahnstaffeln oder Leistungsbegrenzungen für Zahnersatz oder Zahnbehandlung in den ersten Versicherungsjahren des neuen Tarifs enthalten.   Diese Einschränkungen gelten aber meistens nicht für Ihren Tarifwechsel! Ein wesentliches Element des Tarifwechselrechts nach § 204 VVG ist die Anrechnung und der Erhalt von erworbenen Rechten. Hierzu gehört auch