Autor-Archive: Anna Lövenich

PKV-Tarifwechsel Informationen

© hc consulting AG 07.2024

Beitragsentwicklung GKV, PKV und Tarifwechsel

Im Jahr 1970 betrug der Höchstbeitrag in der gesetzlichen Krankenkasse umgerechnet 50,31 EURO, in 2019 und nach unzähligen Gesundheitsreformen (immer mit Leistungskürzungen) liegt der GKV-Höchstbeitrag bei 703,31 EURO. Wohlgemerkt ohne die Pflegepflichtversicherung, die schlägt bei gesetzlich Versicherten mit 150 EURO monatlich zu Buche. Die Steigerung der GKV-Beiträge seit 1970 beträgt ohne Pflegeversicherung 1.272,06 %. Das

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PKV-Tarifwechsel und Beitragsrückerstattung

Bei der Tarifoptimierung in der privaten Krankenversicherung gem. § 204 VVG und dem entsprechenden Tarifwechsel bleiben erworbene Rechte im neuen Tarif erhalten. Hierzu gehören nicht nur etwa die wertvollen Altersrückstellungen oder das ursprüngliche Eintrittsalter mit dem damals festgestellten Gesundheitszustand, sondern auch die Anzahl der (schadenfrei) zurückgelegten Versicherungsjahre. Das ist u.a. wichtig bei Zahnstaffeln. Im neuen

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Barmenia Beitragsgarantie und PKV-Tarifwechsel

Die Barmenia Private Krankenversicherung garantiert in den folgenden unisex-Tarifen stabile Beiträge bis zum 31.12.2020:  – expert 1+ / expert 2+ / expert 3+ für Erwachsene  – expert 1, expert 2 für Erwachsene sowie expert 1 für Kinder und Jugendliche  – prima 1+ / prima 2+ / prima 3+ für Erwachsene  – prima 1 / prima 2 / prima 3 für Erwachsene  – primex 1 / primex

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BU-Abschluss mit 50 plus kann den Übergang in die Altersrente erleichtern

Rückt das Rentenalter langsam näher, so ist der PKV-Tarifwechsel gem. § 204 VVG ein erster Schritt zur Neuorganisation der Finanzen im Alter. Beim Übergang zum Rentenbezug können Einkommenslücken entstehen. Altersteilzeit oder Arbeitslosigkeit mit geringerem Einkommen prägen oft die letzten Berufsjahre. Neben den geringeren PKV-Beiträgen nach einer Tarifoptimierung kann auch eine BU 50 plus das Leben

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GKV oder PKV?

Grundsätzlich kann sich jeder bis zum 55. Lebensjahr in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) versichern. Wer als Arbeitnehmer unter der sogenannten Pflichtgrenze der Höhe nach verdient (z.Zt. mtl. 5.062,50 €), wird automatisch in der GKV pflichtversichert. Wer nicht pflichtversichert ist, kann freiwillig der GKV beitreten, beispielsweise Selbstständige, Freiberufler, Beamte, sowie Arbeiter und Angestellte mit einem Verdienst

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PKV-Pflegeversicherung leistet früher als GKV

Die privaten Krankenversicherungen PKV und die gesetzlichen Krankenkassen GKV bieten, per Gesetz so vorgeschrieben, einen in der Versicherungsleistung identischen Tarif zur Pflegepflichtversicherung an. In der PKV ist das für Selbstständige, Angestellte und Rentner der Tarif PVN und bei den Beamten der Tarif PVB. In der GKV wird der Beitrag der Pflegepflichtversicherung nach dem Einkommen berechnet

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PKV-Tarifoptimierung und Tarifwechsel-Formular

Eine PKV-Tarifoptimierung geht formlos und ohne Formular Tarifwechsel-Rechner oder Tabellen machen keinen Sinn Die Beratung nach § 204 VVG ist immer zu 100 % kostenlos Die Tarifoptimierung innerhalb einer bestehenden privaten Krankenversicherung PKV mit dem Tarifwechsel gem. § 204 VVG zur Reduzierung der Beiträge muss vom Versicherungsnehmer ausgehen. Vorschläge der Versicherung, welche etwa mit PKV-Beitragserhöhungen

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Gebühren der Minerva beim PKV-Tarifwechsel unzulässig?

  Zwei Anbieter zur PKV-Tarifoptimierung mit dem Tarifwechsel gem. § 204 VVG gegen Gebühr streiten sich vor Gericht. Der Bund der Versicherten BdV e.V. hat die Minerva Kunden Rechte GmbH verklagt. Der BdV kassiert für die Beratung rund 500 € und verlangt eine Mitgliedschaft, Minerva lässt sich mit einer Gebühr in Höhe von 50 %

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Beitragserhöhung BBKK und UKV zum 01.05.2019

Die Versicherungskammer Bayern und die UKV Union Krankenversicherung gehören zu einer Versicherungsgesellschaft und erhöhen deshalb gleichzeitig die Beiträge der privaten Krankenversicherung PKV zum 01.05.2019 in einigen Tarifen. Laut BBKK und UKV fallen die Beitragsanpassungen moderat aus, anhand der hier beiliegenden Unterlagen kann jeder Versicherte von BBKK und UKV selber entscheiden, ob die Anpassung seiner PKV-Beiträge

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PKV hat sich mit den Beiträgen verrechnet

Auch die Inter PKV hat sich bei der Berechnung der Beitragsanpassung zum 01.01.2018 zuungunsten einiger Versicherter verrechnet. Die mathematische Abteilung hat den Fehler selber festgestellt und ist ihrer Informationspflicht umgehend nachgekommen. Die Policen der Inter Private Krankenversicherung zum 01.01.2019 sind korrekt. Aus Kostengründen werden die Policen zum 01.01.2018 nicht korrigiert oder neu erstellt. Betroffen sind