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Aus welchen Tarifen kann ich beim PKV-Tarifwechsel auswählen?

Grundsätzlich habe ich als Versicherter der privaten Krankenversicherung durch die verbrieften Rechte aus § 204 VVG, der Tarifoptimierung mit dem PKV-Tarifwechsel das Recht auf einen Wechsel in jeden Tarif innerhalb meiner Versicherung. Kein Tarif kann mir verwehrt werden, ich muss keine Risikozuschläge annehmen. Ist der ursprüngliche Versicherungsbeginn in die Zeit von 2009 bis 2013 gefallen, so stehen mir jedoch nur die Tarife ab dem Jahr 2009 aufwärts zur Verfügung, fiel der erste Versicherungsbeginn in die Zeit ab 2013, so stehen mir nur die Tarife mit einer Neuauflage ab 2013 (unisex-Tarife) zur Auswahl. Erfolgte in der Vergangenheit ein Wechsel von einer älteren PKV-Tarifgeneration in eine neuere, dann kann ich nicht zurück in die älteren Tarifgenerationen wechseln.

Bis zum Jahr 2009 gab es nur sogenannte bisex-Tarife ohne die Möglichkeit der Mitnahme von Altersrückstellungen zu einem anderen Versicherer. Zwischen 2009 und 2013 wurden bisex-Tarife mit dem Recht auf die teilweise Mitnahme der Alterungsrückstellungen bei einer Kündigung angeboten, seit 2013 gibt es nur noch unisex-Tarife mit dem Recht auf die Mitnahme der Altersrückstellung bei einer Kündigung der alten PKV und dem Wechsel in eine neue private Krankenversicherung. Es gibt also unisex- und bisex-Tarife der PKV mit dem Recht zur Mitnahme der Altersrückstellungen zu einem neuen Versicherer. Hiervon raten wir übrigens aus grundsätzlichen Überlegungen ab.

Diese rein technische Aufstellung der Auswahlmöglichkeiten beim PKV-Tarifwechsel beinhaltet nicht die Fragen nach einer möglichen oder teilweise obligatorischen Gesundheitsprüfung bei Mehrleistungen im gewünschten Zieltarif und nach den sich daraus eventuell ergebenden Risikozuschläge für diese Mehrleistungen. § 204 VVG bietet den PKV-Kunden auch den Verzicht auf Mehrleistungen beim PKV-Tarifwechsel, so werden dann neue Risikozuschläge abgewiesen. Aber auch ein Risikozuschlag für Mehrleistung ist nicht immer ein Fehler.

Das Thema Verzicht auf Mehrleistungen bei einem PKV-Tarifwechsel in Tarife mit höherer Versicherungsleistung wird sehr oft zum Nachteil des Kunden missverstanden und ist zu Unrecht emotional belastet. Dabei kann der Verzicht je nach dem Ausgangs- und Zieltarif durchaus sinnvoll für den zahlenden Versicherten sein. Schon die Reduzierung einer Selbstbeteiligung kann je nach Tarif und je nach PKV eine Mehrleistung sein oder auch nicht.

Wir kennen Ihre Ansprüche gegenüber Ihrer PKV und stehen rechtlich auf Ihrer Seite.

Die hc consulting AG hat sich ausschließlich auf die Beratung und Betreuung zu bereits bestehenden privaten Krankenversicherungen spezialisiert. Zusätzlich zu unserer Rolle als Interessenvertreter der Kunden verzichten wir bewusst auf den Vertrieb von Versicherungen und sind so maximal unabhängig. Wir verwenden keine Cookies und kein Tracking. Sie erhalten von uns oder von Dritten niemals Werbung.

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Aus diesen Tarifen kann ich beim PKV-Tarifwechsel auswählen:

Allianz

ARAG

AXA

Barmenia

BBKK

Generali

Continentale

Deutscher Ring

DBV

DKV

Gothaer

Hallesche

Hanse Merkur

Inter

Münchener Verein

Nürnberger

R+V

Signal Iduna

SDK

UKV

uniVersa


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