© hc consulting AG 07.2024

Die Aufhebung von Risikozuschlägen in der privaten Krankenversicherung, PKV

PKV-Risikozuschläge

Das größte Problem bei Risikozuschlägen innerhalb eines Vertrages der privaten Krankenversicherung besteht darin, dass die Versicherten die Risikozuschläge im Laufe der Jahre vergessen, oder nicht mehr genau wissen für welche genaue Diagnose ein Zuschlag bezahlt wird. Grundsätzlich muss der Versicherte selbst tätig werden und die Aufhebung beantragen. Das betrifft auch Leistungsausschlüsse. Von sich aus wird die PKV den Zuschlag oder den Leistungsausschluss nicht aufheben. Risikozuschläge werden mit jeder Beitragserhöhung der PKV ebenfalls teurer und sind somit doppelt unangenehm. Oft ist ein sogenannter RZ oder LA in der Police oder den Nachträgen nicht richtig zu erkennen.

Aufhebung der Risikozuschläge oder Ausschlüsse

Zunächst muss genau festgestellt werden, für welche Diagnosen ein Risikozuschlag bezahlt wird oder ein Leistungsausschluss besteht. Dann muss der Versicherte einen genau auf die jeweilige Diagnose abgestimmten Antrag auf Aufhebung des Risikozuschlages oder des Leistungsausschlusses schriftlich bei seiner Versicherung stellen. Hier kommt es auch auf die Behandlungsfreiheit und die Ausheilung der ursprünglichen Krankheit an. Die Formulierung des Antrages muss eindeutig sein, sonst wird der Antrag auf die Aufhebung abgelehnt und der Zuschlag muss weiterbezahlt werden oder der Leistungssauschluss muss weiter hingenommen werden.

PKV-Tarifwechsel

Zur kostenlosen PKV-Tarifoptimierung gem. § 204 VVG gehört standardmäßig die Überprüfung eventueller Zuschläge oder Ausschlüsse innerhalb der bestehenden PKV durch die hc consulting AG. Wir geben unseren Kunden dann die genaue Formulierung des jeweiligen Antrags zur Aufhebung vor. So ist die Aussicht auf einen geringeren PKV-Beitrag schon im alten Tarif gegeben. Risikozuschläge werden ansonsten bei einem Tarifwechsel mit in den neuen Tarif genommen. Besteht bereits ein sogenannter Mehrleistungsausschluss durch einen vorangegangenen Tarifwechsel, so kann dieser nicht aufgehoben werden. Hier ist aber bei einem weiteren Tarifwechsel die Mitnahme des Mehrleistungssauschlusses in den neuen Zieltarif möglich.

Kostenlose Beratung der hc consulting AG

Die gesamte Beratung zur privaten Krankenversicherung und zur Tarifoptimierung durch die hc consulting AG ist immer vollumfänglich und zu 100 % kostenlos.