© hc consulting AG 07.2024

Allianz PKV ändert die Versicherungsbedingungen in bisex- und unisex-Tarifen zum 01.01.2021 – keine Auswirkung auf Tarifwechsel § 204 VVG und Beitragserhöhung

Bei der privaten Krankenversicherung der Allianz (APKV) kommt es zum 01.01.2021 nicht nur zu einer Beitragserhöhung bzw. zu einer Beitragsanpassung. Zum gleichen Zeitpunkt werden auch die Versicherungsbedingungen (AVB), sowohl für die alten bisex-Tarife als auch für die neuen unisex-Tarife geändert. Auf den ersten Blick ist das ein Alptraum für die Versicherten.

Dabei unterstützt der Gesetzgeber diese Anpassungen der AVB ausdrücklich. Ein unabhängiger juristischer Treuhänder hat seine Zustimmung zu den Änderungen der Allianz gegeben. Mit der Beitragserhöhung hat die Änderung der AVB nur den Termin 01.01.2021 gemein, ansonsten gibt es hier keinen Zusammenhang. Da die Versicherten der PKV wegen der Pflichtversicherung in der KV einen besonderen Schutz genießen, können AVB-Änderungen nur zum Positiven durchgeführt werden. Eine Änderung der AVB zum Negativen, also zu schlechteren Versicherungsleistungen, ist nur mit einer Willenserklärung des Versicherten möglich. Möchte man zum Beispiel im Rahmen einer Tarifoptimierung mit Tarifwechsel gem. § 204 VVG in einen anderen Tarif wechseln, so geht das immer nur „mit der Unterschrift“ des Kunden.

Also werden die Versicherungsbedingungen der APKV zum Besseren geändert und den neuesten Entwicklungen im Gesundheitswesen angepasst. Keine Sorge, lieber PKV-Kunde, es verstecken sich tatsächlich bei der AVB-Änderung der APKV keine kleinen oder großen Nachteile zu Ungunsten der Versicherten im Kleingedruckten.

Beim PKV-Tarifwechsel können sich dagegen theoretisch und unbemerkt vom Versicherten Leistungskürzungen und eine Schlechterstellung einschleichen. Auch deshalb kommt es bei einer PKV im Laufe der Jahre und Jahrzehnte auf eine unabhängige und professionelle Betreuung an. Lesen Sie zur immer zu 100 % kostenlosen PKV-Beratung der hc consulting AG auch bei Stiftung Warentest Finanztest auf test.de. Beispielhaft für die AVB-Änderung werden die Leistungen bei Heilmitteln, Ernährungstherapie, Palliativversorgung, digitalen Gesundheitsanwendungen und Kryokonservierung erweitert. In den unten angehängten PDF-Dateien erfahren Sie, welche Tarife im Einzelnen von der AVB-Änderung betroffen sind und Sie finden dort Informationen der Allianz APKV zu den Hintergründen und den Highlights. Auch bei einem Tarifwechsel mit einem geringeren PKV-Beitrag kommen Sie in den Genuss dieser AVB-Verbesserungen. Informationen zur Allianz-Beitragserhöhung 2021 finden Sie hier.