Eine Krankenversicherung ist in Deutschland Pflicht. Folgerichtig hat man nur die Wahl zwischen der gesetzlichen Krankenkasse GKV oder der privaten Krankenversicherung PKV. Ist der Wechsel von der PKV in die GKV nicht möglich, so bleibt den mit ihrer privaten Versicherung unzufriedenen Kunden nur die PKV-Tarifoptimierung mit dem Tarifwechsel gem. § 204 VVG oder eben der Wechsel zu einer anderen privaten Krankenversicherung. Vorweg: Grundsätzlich ist der Wechsel von einer zu einer anderen PKV nicht zu empfehlen. In jedem Fall sollte ein PKV-Tarifwechsel vorab geprüft werden. Welche Nachteile hat der Wechsel des privaten Versicherungsunternehmens in der KV?
Verlust der Alterungsrückstellungen
Beim Wechsel der privaten Krankenversicherung geht immer ein Teil bis hin zu den gesamten Altersrückstellungen verloren. Die Altersrückstellungen finanzieren den Kostenanstieg der Ausgaben für die Versicherten, der durch das reine Älterwerden entsteht und sind ein wesentliches Leistungsplus der PKV gegenüber der GKV. Diese kapitalgedeckte Finanzierung von zukünftigen Kosten (auch in der Pflegepflichtversicherung) wird von vielen Versicherten unterschätzt, die Bedeutung wird aber jedes Jahr deutlicher. In der Zukunft wird kaum einer mehr sagen, dass eine PKV nur für junge Menschen günstig ist.
Neue Gesundheitsprüfung
Nur bei guter Gesundheit ist der Wechsel zu einer anderen privaten KV möglich bzw. sinnvoll. Die neue Versicherung führt eine vollständige Gesundheitsprüfung durch. Sind die Vorerkrankungen erheblich, so kommt erst gar kein neuer Vertrag zustande oder das neue Angebot wird durch Risikozuschläge unattraktiv.
Neues Eintrittsalter
Zur Bildung von PKV-Altersrückstellungen braucht es, wie etwa beim Aufbau von Kapital für eine Renten- oder Lebensversicherung, Zeit. Können bestehende Rückstellungen aus einem alten Vertrag nicht mitgenommen werden, so muss das neue und somit ungünstigere Eintrittsalter berücksichtigt werden.
Kann ein Wechsel der privaten Krankenversicherung dennoch sinnvoll sein?
Das kommt darauf an. Ist der alte PKV-Vertrag noch nicht alt und damit der Verlust der bestehenden Altersrückstellungen zu verkraften, kann ein Wechsel des PKV-Anbieters durchgeführt werden. Bei jüngeren Verträgen der PKV können die Alterungsrückstellungen größtenteils mit zu einem anderen Anbieter genommen werden (Mitnahmerecht). Das gilt übrigens immer für die Altersrückstellungen der privaten Pflegepflichtversicherung PVN. Bietet die bestehende PKV eine für die individuellen Bedürfnisse erforderliche nicht ausreichende Tarifvielfalt, kann der Wechsel zu einer neuen privaten Krankenversicherung ebenfalls in Betracht gezogen werden. Vorher muss aber ein Tarifwechsel vollumfänglich geprüft werden. Einmal verlorene Rechte lassen sich nach einer übereilten PKV-Kündigung nicht mehr reaktivieren.