© hc consulting AG 07.2024

PKV Tarifwechsel Fristen

 

Keine Fristen beim PKV-Tarifwechsel

Ein PKV-Tarifwechsel ist nicht von Fristen abhängig. Das heißt, eine Tarifoptimierung in der privaten Krankenversicherung gem. § 204 VVG kann jederzeit ohne Fristen durchgeführt werden. Auch nach einem durchgeführten Tarifwechsel kann ein weiterer Tarifwechsel unmittelbar und ohne die Einhaltung irgendwelcher Fristen erneut durchgeführt werden. Anders ist das in der gesetzlichen Krankenkasse GKV. Wechselt man zum Beispiel in den Tarif Kostenerstattung, um als Privatpatient vom ambulanten Arzt behandelt zu werden oder in den Hausarzttarif, so ist ein weiterer Tarifwechsel erst nach einer Frist von zwei bzw. zwölf Monaten möglich. Für die Versicherten der privaten Krankenversicherung ist ein Tarifwechselrecht ohne Fristen von großer Bedeutung. Kunden der hc consulting, welche im Laufe der Jahre öfter den Tarif gewechselt haben, konnten so die größtmögliche Ersparnis generieren.

Fristen zur Annahme von Vorschlägen

In der Regel ist die Annahme der Angebote und Vorschläge der privaten Versicherungen zum PKV-Tarifwechsel durch den Versicherten auf 4 Wochen begrenzt. Diese Frist hat aber keinen Nachteil für den PKV-Kunden. Wird die Frist nicht eingehalten, können wir dasselbe Angebot erneut einholen. Allerdings kann die Befristung der Angebote und die Einhaltung der Frist durch den Kunden dann wichtig werden, wenn es um das Datum der Tarifumstellung geht. Findet man einen geeigneten und günstigeren Tarif, macht eine schnelle Umstellung in aller Regel Sinn. Wer möchte nicht lieber heute als morgen weniger an die Versicherung bezahlen? Wird die Frist zur Annahme eines Angebotes zum Tarifwechsel überschritten, kann die PKV den Tarif zum Beispiel einen Monat später umstellen.

Die Willenserklärung des Versicherten zum Tarifwechsel kann auf Wunsch über uns versandt werden. Somit ist die Eihaltung der Frist zur Annahme des Tarifwechselvorschlages durch den Versicherten belegt.

Die PKV hält sich nicht an Fristen zur Erstellung von Angeboten § 204 VVG

In der Praxis sind die Bearbeitungszeiten der Versicherungen oft viel zu lang, meistens zumindest länger als die Frist von 15 Tagen zur Beantwortung von Tarifwechselanfragen aus den Leitlinien des PKV-Verbandes zum Tarifwechsel. Das ist ärgerlich, wir können das Problem aber lösen. Durch das Datum unserer offiziellen Anfrage an die Versicherung beginnt sozusagen eine neue Frist für die PKV. Der Tarif muss dann spätestens zum nächsten ersten, teilweise rückwirkend zum letzten Monatsanfang, gerechnet vom Datum unserer Anfrage, umgestellt werden.

Bester Termin für einen PKV-Tarifwechsel

Der beste Termin für einen Tarifwechsel ist heute. Zuviel gezahlte Versicherungsbeiträge aus der Vergangenheit sind verloren. Warten macht keinen Sinn, zumindest nicht für den PKV-Kunden.

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Wir sind Marktführer und betreuen Sie vollumfänglich und zu 100 % kostenlos während der gesamten Tarifoptimierung und auch danach zu allen Fragen rund um Ihre PKV. Alle Fristen werden so von allen Seiten eingehalten.