Beitragsrückerstattung in der PKV
Der Begriff PKV-Upgrade ist ungenau und wird deshalb in der Werbung verwendet. Wer bereits in einer bestehenden privaten Krankenversicherung (PKV) versichert ist, hat natürlich die Möglichkeit, ein „Upgrade“ seiner PKV durchzuführen. Ein Upgrade ist auf Deutsch eine Aufwertung. Die Aufwertung einer bestehenden Versicherung bedeutet eine sogenannte Höherversicherung. Ein solches PKV-Upgrade ist zunächst keine PKV-Tarifoptimierung gem. § 204 VVG mit einem Tarifwechsel. Bei einem PKV-Tarifwechsel kann es zu einem „Upgrade“ kommen. Sind die Versicherungsleistungen im Zieltarif höher als im alten Tarif (Upgrade?), so sind für diese Mehrleistungen Gesundheitsfragen zu beantworten. So hat es auch der BGH letztinstanzlich entschieden. Freiwillige Mehrleistungen einer Versicherung ohne Verankerung in den Versicherungsbedingungen sind nicht möglich und würden am Ende alle Versicherten mit höheren Beiträgen benachteiligen.
Ein Tarifwechsel gem. § 204 VVG ist für den PKV-Versicherten das ideale Instrument zur nachhaltigen Reduzierung von Versicherungsbeiträgen. Wichtig für den Versicherten bei der vollumfänglichen Beratung zum Tarifwechsel ist, dass keinerlei Kosten entstehen. Der PKV-Kunde ist auf die Beitragsersparnis durch den Tarifwechsel angewiesen und kann keine Berater bezahlen. Die hc consulting AG ist der Marktführer in der vollumfänglichen und zu 100 % kostenlosen Beratung zur Tarifoptimierung.
Zur kostenlosen PKV-Kundenbetreuung durch die hc consulting AG gehört zusätzlich:
Unsere Mitarbeiter haben eine Ausbildung bei einer privaten Krankenversicherung oder ein Hochschulstudium absolviert. Seit über 30 Jahren beraten wir als PKV-Maklerspezialist Versicherte der privaten Krankenversicherung. Die hc consulting AG wurde 2004 gegründet und ist der Marktführer im kostenlosen PKV-Tarifwechsel.
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