Der einheitliche Basistarif der privaten Krankenversicherungen (PKV) macht nur Sinn für Menschen ohne Versicherungsschutz (ehemals PKV-Versicherte ohne Krankenversicherung) und für Hartz IV- oder Empfänger von staatlicher Grundsicherung im Rentenalter. Wer nicht in diese Kategorien passt, braucht nicht weiter über den PKV-Basistarif nachzudenken. Hier ist meistens der Standardtarif Ziel der Überlegungen. Aber selbst der Standardtarif wird in seiner Bedeutung überschätzt (50.000 von 9 Mio. PKV-Versicherten).
Zum Basistarif der PKV: Für die kleine Gruppe der ehemals PKV-Versicherten ohne Krankenversicherung bietet der Basistarif einen Wiedereinstieg in das deutsche Krankenversicherungswesen. Die letzte deutsche private Krankenversicherung muss den Nicht-Versicherten aufnehmen. DieGesundheit wird zwar in Form von Gesundheitsfragen geprüft, der Versicherungsschutz im Basistarif kommt aber immer zustande (Kontrahierungszwang). War man also jahrelang ohne Krankenversicherung oder im Ausland, so gibt es einen Weg zurück in das Krankenversicherungssystem. Der Nachteil liegt im Beitrag von knapp 800 Euro pro Monat. Ist das Einkommen klein, aber zu hoch um Ansprüche auf Sozialleistungen zu haben, so kann der Basistarif nicht finanziert werden. Besser dran ist derjenige ganz ohne Einkommen. Hier wird nach der Feststellung der sogenannten Bedürftigkeit durch den Staat von der jeweiligen PKV ein Zwangs-Rabatt von 50 % auf den Beitrag im Basistarif gewährt, die anderen 50 % bezahlt der Staat mit der Grundsicherung. Ganz ohne Einkommen steht man also besser da als mit einem kleinen Einkommen.
Versicherte der privaten Krankenversicherung mit Anspruch auf Hartz IV oder der Grundsicherung der Rentner können, mehr oder weniger freiwillig in den Basistarif wechseln und sind dann mit dem Nachlass der PKV und durch die Zahlen des Staates kostenlos im Basistarif bis an das Ende des Lebens versichert. Dann kann man sich auch mit den Basis-Versicherungsleistungen arrangieren. Oft ist ein normaler PKV-Tarif mit besseren Leistungen um mehr als 50 % günstiger als der Basistarif. Dann kann man auch als Bedürftiger im „guten“ PKV-Tarif bleiben und ist kostenlos versichert. Im Basistarif sind insgesamt nur ca. 30.000 Versicherte.
Wir prüfen für Sie im Rahmen des zu 100 % kostenlosen PKV-Tarifwechsels gem. § 204 VVG, ob in dieser Situation (Bezug von staatlichen Leistungen), der Wechsel in den Basistarif sinnvoll ist, oder ob es einen günstigen besseren Normaltarif gibt.
Zu guter Letzt hat der Basistarif auch noch einen weiteren positiven Berechtigungsgrund. Versicherte in Unisex-Tarifen haben keinen Anspruch auf einen Wechsel in den günstigen Standardtarif. Für die Unisex-Kunden der PKV (ab 2012 neu PKV versichert) bleibt als Beitragsobergrenze der Basistarif. Der Beitrag im Basistarif darf niemals teurer werden als der durchschnittliche Höchstsatz der gesetzlichen Krankenkasse und dient somit als Preis-Obergrenze für den privat Versicherten.
Auch hier finden wir mit der kostenlosen PKV-Tarifoptimierung praktisch immer Lösungen, welche günstiger und besser sind als es der Basis- oder Standardtarif sein können.