Immer wieder taucht die Frage auf, ob es möglich oder sinnvoll ist, zusätzlich zu einer bestehenden privaten Krankenversicherung einen Zusatztarif bei einem anderen PKV-Unternehmen abzuschließen. Zum Beispiel zusätzliche Versicherungsleistungen beim Zahnersatz oder bei einem bestehenden Mehrbettzimmertarif eine stationäre Zusatzversicherung.
Wir können in diesem Beitrag nicht alle erdenklichen Varianten und Eventualitäten aller Anbieter von privaten Krankenversicherungen in Kombination zu allen Wettbewerbern aufzählen. Aber grundsätzlich gilt zunächst, sowohl die eigentliche PKV als auch der Anbieter der gewünschten Zusatzleistung müssen einer solchen Vertragskonstellation zustimmen. Die Versicherungen schätzen die Risiken unterschiedlich ein. So kann ein Versicherter mit „nur“ Mehrbettzimmer-Absicherung insgesamt anspruchsloser an alle Erstattungsleistungen seiner PKV sein, als z.B. ein Kunde mit Einbettzimmer-Chefarzttarif. Fast alle privaten Zusatzversicherungen leisten nur nach der Vorleistung einer gesetzlichen Krankenkasse (GKV). Vollversicherungstarife schließen oft ausdrücklich Erweiterungen der Tarife bei einem Mitbewerber oder die Kombination mit eigenen Zusatztarifen aus.
Die Motivation zu solchen Überlegungen ist die Vermutung, durch die Kombination von verschiedenen Anbietern einen günstigeren Beitrag zu erzielen. Oder bestimmte Tarife, welche bis auf ein oder zwei Leistungspunkte passen, so individuell aufzuwerten. Sozusagen die PKV-Tarifoptimierung und der Tarifwechsel gem. § 204 VVG in Vollendung.
Das macht aber keinen richtigen Sinn. Findet man doch unter den unzähligen Anbietern, etwa in der Waizmann-Tabelle, einen Zahnersatztarif zur bestehenden Voll-PKV, so muss auch noch die bestehende PKV informiert werden. Die muss dann zustimmen. In diesem Zusammenhang sei darauf hingewiesen, dass Zahnarzt- und Zahnersatzleistungen in ihrer Bedeutung ohnehin stark überschätzt werden.
Darüber hinaus erfordert eine Aufteilung der Versicherungsleistungen auf mehrere private Krankenversicherungen einen zusätzlichen Verwaltungsaufwand. Zuerst wird die Originalrechnung an die „erste“ PKV geschickt, dann muss man das Original zurückbekommen und weiter an die „zweite“ PKV zur restlichen Erstattung senden. Eine private Krankentagegeldversicherung ohne Voll-PKV im selben Unternehmen ist unter Umständen durch die Versicherung kündbar. Das kann fatale Folgen haben.
Wir raten vom Aufsplitten der PKV-Tarife auf verschiedene Unternehmen ab.
Innerhalb Ihrer bestehenden privaten Krankenversicherung prüfen wir im Rahmen des zu 100 % kostenlosen PKV-Tarifwechsels alle Tarife und finden den genau und individuell für Sie passenden Tarif.