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Beitragsanpassung UKV zum 01.05.2018

Die Union Krankenversicherung (UKV) führt zum 01.05.2018 eine Beitragserhöhung in der privaten Krankenversicherung durch. Betroffene Kunden erhalten vom 12.03. bis 27.03.2018 ein Anschreiben mit den neuen Beiträgen und Informationen. Gründe für die Beitragsanpassung (BAP) sind die Niedrigzinsphase und eine Steigerung der Leistungsausgaben. Etwa zwei Drittel der Versicherten haben bereits in 2017 eine BAP hinnehmen müssen.

Altersrückstellungen zum Ausgleich des Kostenanstiegs durch das Älterwerden der UKV-Versicherten werden verzinst. Kann der Rechnungszins nicht mit Sicherheit dauerhaft erwirtschaftet werden, so müssen diese fehlenden Einnahmen durch Beitragsanpassungen ausgeglichen werden. Das geschieht jetzt mit der Beitragsanpassung zum 01.05.2018.

In den V-Tarifen ergeben die Beitragserhöhungen überwiegend einen Anstieg von bis zu 55 EURO monatlich, in einigen Fällen von 65 EURO. Die UKV verwendet Mittel aus Unternehmensüberschüssen um die BAP auf die o.g. Beträge dauerhaft zu maximieren. Individuelle Risikozuschläge können zu einer stärkeren Erhöhung führen. Bei bestehenden Risikozuschlägen besteht die Möglichkeit einer Überprüfung und damit zur Reduzierung oder Löschung des Mehrbeitrages. Früher einmal vereinbarte Risikozuschläge werden im Laufe der Jahre oft vergessen. Hier lohnt sich neben dem kostenlosen PKV-Tarifwechsel gem. § 204 VVG ebenfalls eine Überprüfung. Wir beraten kostenlos.

In der Spitze beträgt die Beitragserhöhung der UKV 20 %. Diese Tarife sind betroffen:

VA 100, VA 110, VA 120, VA 130, VA 140, VA 150 (Kinder), VZ 110, BSS, BA, BEA 65, PflegePLUS, VM 200 (Kinder), VM 240 (Kinder), VG.

Einzige Möglichkeit zur Kontrolle und somit zur Reduzierung der Beiträge ist die PKV-Tarifoptimierung gem. § 204 VVG. Eine professionelle und vollumfängliche Beratung zum Tarifwechsel darf nichts kosten. Der Versicherte ist auf die Ersparnis nach dem Tarifwechsel angewiesen und kann von seiner Einsparung KEINEN Berater bezahlen. Als Versicherungsmakler steht die hc consulting AG rechtlich auf der Seite des Versicherten. Die Bezahlung erfolgt aus den bereits finanzierten Verwaltungskosten im einzelnen PKV-Vertrag. Siehe auch: Stiftung Warentest Finanztest zum kostenlosen PKV-Tarifwechsel. Die hc consulting AG ist Marktführer in der kostenlosen Beratung zum Tarifwechsel innerhalb der bestehenden privaten Krankenversicherung.