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Übertragungswert in der privaten Krankenversicherung

Wer seinen PKV-Vertrag ab dem 01.01.2009 abgeschlossen hat, kann bei der Kündigung des Vertrages und beim Wechsel zu einer anderen privaten Krankenversicherung einen Teil der gebildeten Altersrückstellungen mitnehmen (Portabilität der Alterungsrückstellungen). Dieser Übertragungswert (ÜW) der PKV wird aus dem Teil der Alterungsrückstellungen berechnet, welche im Basistarif gebildet worden wären. Der Basistarif bietet eingeschränkte Versicherungsleistungen, vergleichbar mit denen einer gesetzlichen Krankenkasse. Hinzu kommen die Altersrückstellungen aus dem 10 %igen gesetzlichen Zuschlag.

Die Differenz verbleibt beim alten PKV-Anbieter. Wie hoch der Übertragungswert am Ende ist, hängt von vielen Faktoren ab. Das kann die Hälfte des angesparten Kapitals oder auch 2/3 ausmachen. Wechselt man von einem alten Tarif (Bisex-Tarife) ohne Übertragungswert in einen nach 2009 aufgelegten Tarif der sogenannten neuen Welt, werden nur die Altersrückstellungen beim Übertragungswert berücksichtigt, die nach dem Tarifwechsel gebildet wurden. Nach 2012 eingeführte Unisex-Tarife sehen ebenfalls die Portabilität der Rückstellungen in Höhe des Übertragungswertes vor.

Die beim alten Versicherer verbleibenden Altersrückstellungen sind Stornogewinne des PKV-Unternehmens. Aus Sicht der PKV sind diese Stornogewinne wichtig für die saubere Kalkulation einer privaten Krankenversicherung. Immer mehr Versicherte bleiben immer länger in einer PKV. Das führt zu sinkenden Stornogewinnen und ggf. zu Beitragserhöhungen.

Der ein oder andere mag sich durch die Berechnung der Übertragungswerte „enteignet“ fühlen. Auf der anderen Seite haben die privaten Versicherungen nie etwas anderes versprochen. Der Wettbewerber der PKV, die gesetzliche Krankenkasse und die Bürgerversicherung bilden überhaupt keine Rückstellungen und sind so der demographischen Entwicklung in Deutschland voll ausgesetzt. Im Gegensatz zur PKV. Durch die Altersrückstellungen der PKV (250 Milliarden EURO) wird der durch das Älterwerden bedingte Kostenanstieg zu 100 % ausgeglichen. Das wird sich in der Zukunft für die Privatversicherten positiv auszahlen. Immer mehr ältere und immer weniger jüngere Versicherte sind ein Problem für die GKV-Beiträge. Kein Problem der PKV-Beiträge.

In unserem Blog zum PKV-Tarifwechsel erhalten Sie laufend aktuelle Informationen zum Thema.

Fazit: Der Wechsel zu einer neuen PKV und die Mitnahme des Übertragungswertes machen keinen richtigen Sinn. Beim kostenlosen PKV-Tarifwechsel gem. § 204 VVG werden die Altersrückstellungen zu 100 % erhalten.

Faustregel: Wer 20 Jahre in derselben PKV versichert ist, in Rente geht und überdurchschnittliche Einnahmen im Alter hat, der bezahlt in der PKV weniger als in der GKV.