Die Einzelheiten zur DKV Beitragserhöhung zum 01.04.2018 liegen jetzt vor. Von der Erhöhung betroffene Tarife finden Sie hier. Teilweise wird auch die Selbstbeteiligung angehoben (z.B.: BM5/1 – 430, BM5/2 – 860, BM5/3 – 1.720). Die Kunden werden im Zeitraum vom 05.02.2018 bis zum 26.02.2018 von der DKV angeschrieben. Versicherte bis zum Alter von 55 Jahren erhalten keine Vorschläge zur PKV-Tarifoptimierung mit Tarifwechsel gem. § 204 VVG. 165.000 DKV-Versicherte ab 55 Jahren (Geburtsjahr 1963 und früher) erhalten bis zu drei Umstellungsvorschläge zum Tarifwechsel. Hierzu gehören der Standardtarif, der Basistarif und ein verkaufsstarker Unisex-Tarif. Alle drei Tarife machen aus verschiedenen Gründen keinen Sinn. Eine eventuelle Annahme der direkt versandten Tarifwechselvorschläge muss bis zum 30.04.2018 erfolgen. Ein Tarifwechsel ist jedoch immer möglich.
Das Tarifangebot der Deutschen Krankenversicherung bietet weit mehr Tarifoptionen (www.dkv.com/bap). Ein Tarifwechsel innerhalb der DKV ist nicht an Fristen gebunden und kann jederzeit durchgeführt werden. Die Kündigung einer DKV-Vollversicherung ist nicht zu empfehlen. Beim Wechsel in eine andere PKV gehen wertvolle Rechte wie zum Beispiel die Altersrückstellungen verloren.
Vorbildlich ist die DKV wie seit vielen Jahren mit ihrem Beitragslimitierungsprogramm DKV Bonus 65+. Unter bestimmten Voraussetzungen zahlt der DKV-Kunde trotz besserer Leistungen nicht mehr als ein GKV-Versicherter. Um in den Genuss des DKV-Bonus 65+ zu gelangen, ist ein Tarifwechsel umsichtig und vorausschauend zu planen.
Die hc consulting AG ist Marktführer in der vollumfänglichen und kostenlosen Beratung zum PKV-Tarifwechsel gem. § 204 VVG. Unser DKV-Spezialist wurde vor 30 Jahren von der DKV ausgebildet. Mit dem Tarifwechsel kann die Beitragsanpassung der DKV ausgeglichen werden.
Die Beitragserhöhung/Beitragsanpassung der DKV für das Jahr 2019 wird zum 01.04.2019 durchgeführt.
Infos zum Thema laufend und aktuell: Blog zum PKV-Tarifwechsel der hc consulting AG