Zum 01.01.2017 tritt die bisher umfangreichste Reform der privaten Pflegepflichtversicherung in Kraft. Aus drei Pflegestufen werden fünf Pflegegrade. Eine Einstufung in die Pflegegrade soll ganzheitlicher und gerechter werden: Im Mittelpunkt stehen die Fähigkeiten des Pflegebedürftigen. In den meisten Bereichen soll die Höhe der Leistungen ansteigen.
Heute bereits Pflegebedürftige erhalten einen Bestandsschutz. So sollen bereits zugesagte Leistungen erhalten bleiben. Der Wechsel von Pflegestufen in Pflegegrade geschieht automatisch, der Versicherte der privaten Kranken- und Pflegeversicherung muss nichts unternehmen.
Ein ambulant Pflegebedürftiger erhält zur Zeit nach Pflegestufe 3 max. 728 EURO, ab 2017 wird die Leistung gemäß Pflegegrad 5 auf 901 EURO angehoben. Bei vollstationärer Pflege der Pflegestufe 3 steigt die maximale Erstattung im neuen Pflegegrad 5 von 1.995 EURO auf 2.005 EURO. Wer in 2016 bereits Leistungen der privaten Pflegeversicherung bezieht muss nicht neu begutachtet werden. Pflegende Angehörige erhalten ab dem neuen Pflegegrad 2 Beiträge zur Renten- und Arbeitslosenversicherung und sind darüber hinaus gesetzlich unfallversichert.
Aus einer defizit-orientierten Pflegebegutachtung soll eine ressourcen-orientierte Begutachtung werden, was die Pflegebedürftigkeit ganzheitlicher machen und besser beschreiben soll. Wie mobil ist der Mensch, kann er seine grundlegenden Bedürfnisse mitteilen, soziale Kontakte pflegen oder selbstständig Medikamente einnehmen?
Beitragserhöhung der privaten Pflegeversicherung 2017
Der durchschnittliche Beitrag für die private Pflegepflichtversicherung steigt von 23,50 EURO (2015) auf rund 37 EURO ab dem 01.01.2017. Das ist eine Beitragserhöhung von bis zu 50 %. Der Beitrag der gesetzlichen Pflegepflichtversicherung ist vergleichbar. In der privaten PPV wird der Beitrag auf den Höchstsatz der GKV-Pflegeversicherung maximiert. Hinzu kommen die außergewöhnlich hohen Beitragsanpassungen der PKV in 2017.
Der Tarif der privaten Pflegepflichtversicherung kann nicht optimiert werden. Im Rahmen des kostenlosen PKV-Tarifwechsels können die höheren Pflege-Beiträge jedoch meist aufgefangen werden. Folgende Versicherungen nehmen teil:
Allianz, Alte Oldenburger, ARAG, AXA, Barmenia, Bayrische BBKK, Central, Continentale, Deutscher Ring, Deutsche Krankenversicherung DKV, Gothaer,Hallesche, Hanse Merkur, Inter, Münchener Verein, Nürnberger, R+V, Signal Iduna, Süddeutsche, Union UKV, uniVersa