- Für die Beratung zu bezahlen. Egal ob nach der Höhe der Ersparnis oder mit einem pauschalen Honorar. Jeder PKV-Maklerspezialist sollte das kostenlos können. Bezahlen Sie die 6 bis 12fache Ersparnis zuzüglich MWSt., so kommen Sie erst nach 7 bis 28 Monaten (bei Angestellten) in den Genuss des neuen Beitrages. Eine Beitragserhöhung kann alle 12 Monate stattfinden.
- Von einem bisex Tarif in einen unisex Tarif zu wechseln. Sie verlieren hierdurch das Recht, in der Zukunft in den sogenannten Standardtarif zu wechseln. Das kann sehr wichtig werden. Der Basistarif ersetzt nicht den Standardtarif der privaten Krankenversicherung. Seit 2020 kommt Bewegung in die Frage bisex/unisex.
- Den Leitlinien des PKV-Verbandes zu vertrauen. Ihre private Krankenversicherung darf hier selber „sinnvolle“ Tarife aussuchen und vorschlagen. Aus Sicht der Gesellschaft „nicht sinnvolle Tarife“ werden Ihnen auch nicht genannt. Was ist sinnvoll für die Versicherung, was ist sinnvoll für Sie?
- Ohne es zu bemerken, wichtige Leistungen im neuen Tarif zu verlieren. So werden zum Beispiel gerne günstige Tarife angeboten, welche auf die Regelhöchstsätze der GOÄ/GOZ begrenzt sind. Der Regelhöchstsatz ist der 2,3fache Satz. Ihr Arzt kann mit einer einfachen Begründung ohne Sie zu fragen den 3,5-fachen Satz verlangen. Ein sehr guter PKV-Tarif leistet bis zum Höchstsatz, dem 3,5-fachem der GOÄ/GOZ. Ein guter bis zum 2,3-fachen Hebesatz.
- Die regelmäßige Tarifoptimierung alle paar Jahre zu versäumen. Die in der Vergangenheit zu viel gezahlten Beiträge sind verloren, es gibt keine Rückerstattung. Spätestens bei überdurchschnittlichen Beitragserhöhungen oder alle 5 Jahre sollte der Beitrag optimiert werden.
Wir beraten PKV-Kunden dieser Versicherungen:
Allianz, ARAG, AXA, Barmenia, Bayrische Versicherungskammer, Central Generali, Continentale, DBV, Deutscher Ring, DKV, Gothaer, Hallesche, Hanse Merkur, Inter, Münchener Verein, Nürnberger, R+V, Signal Iduna, SDK, UKV, uniVersa. (mit Ausnahmen)
(Ursprünglicher Blogbeitrag aus 2018)