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Werte der Sozialversicherung 2016

Die Versicherungspflichtgrenze (Jahresarbeitsentgeltgrenze) in der KV und PV wird im Jahr 2016 angehoben. 2015 liegt sie bei 54.900,00 Euro jährlich, 2016 klettert sie auf 56.250,00 Euro. Unter bestimmten Voraussetzungen ist ein Arbeitnehmer, sofern sein regelmäßiges Arbeitsentgelt über dieser Grenze liegt, versicherungsfrei in der KV/PV. Er muss dann selbst entscheiden, ob er seinen KV/PV-Schutz über die gesetzliche bzw. die private KV/PV sicherstellen will. Die Versicherungspflichtgrenze ist bundeseinheitlich.

Eine besondere Versicherungspflichtgrenze, die sogenannte „Bestandsschutzgrenze“, gilt für Personen, die am 31. Dezember 2002 privat krankenversichert waren. Sie bleiben weiterhin versicherungsfrei, wenn ihr Entgelt im Jahr 2016 50.850,00 Euro nicht übersteigt. 2015 liegt diese Grenze noch bei 49.500,00 Euro jährlich.

Eine weitere wichtige Rechengröße ist die Bezugsgröße. Sie ist in der Krankenversicherung zum Beispiel Berechnungsgrundlage für die Einkommensgrenze in der Familienversicherung oder für Zuzahlungsregelungen beim Zahnersatz. In der Rentenversicherung spielt sie bei der Beitragsberechnung einzelner Personengruppen eine wichtige Rolle. Die jährliche Bezugsgröße beträgt im Jahr 2015 West 34.020,00 Euro bzw. Ost 28.980,00 Euro. Im Jahr 2016 erhöhen sich die Werte auf West 34.860,00 Euro bzw. Ost 30.240,00 Euro jährlich. Eine Besonderheit gilt auch hier: In der KV/PV wird in den neuen Bundesländern die Bezugsgröße West für alle weiteren Berechnungen zugrunde gelegt. In der Rentenversicherung gelten unterschiedliche Werte für Ost und West.