Angestellte mit einer Krankenversicherung in der PKV erhalten einen Zuschuss zum PKV- und zum Pflegepflichtversicherungsbeitrag von ihrem Arbeitgeber. Im Jahr 2022 waren das maximal 384,58 EURO, im Jahr 2023 maximal 403,99 EURO im Jahr 2024 maximal 421,76 jeweils zuzüglich 50 % des Beitrages für die private Pflegepflichtversicherung Tarif PVN.
Ab dem 01.01.2025 liegt der Arbeitgeberzuschuss zur privaten Krankenversicherung bei voraussichtlich maximal 466 EURO im Monat (plus 45 EURO), zuzüglich 50 % für die private Pflegepflichtversicherung (max. 94 EURO im Monat Zuschuss) . Laut Entwurf steigt die KV-Beitragsbemessungsgrenze von 5.175,00 EURO auf 5.512,50 EURO. Die Pflichtversicherungsgrenze soll von 69.300 EURO auf 73.800 EURO p.a. steigen. In einer gesetzlichen Krankenkasse (GKV) würden dann gutverdienende Angestellte und Selbstständige 1.166 EURO (plus 10,4 %) Beitrag im Monat (ab 01.01.2025) bezahlen (1.049 EURO in 2024). Durchschnittsverdiener zahlen in 2025 etwa 15 % höhere GKV und Pflege-Beiträge.
Der Verband der privaten Krankenversicherungen schreibt:
Höchstbeiträge in der privaten Krankenversicherung 2024
„Für die Private Pflegeversicherung, den Basistarif und den Standardtarif hat der Gesetzgeber Höchstbeiträge festgelegt.
Der Höchstbeitrag in der Privaten Pflegeversicherung liegt nach derzeitigen Entwürfen 2024 bei rund 176 Euro (2023: 169,58 Euro) im Monat. Privatversicherte Ehepaare zahlen zusammen maximal 150 Prozent des Höchstbeitrags zur Pflegeversicherung, also etwa 264 Euro.
Der Höchstbeitrag zum Standardtarif ist identisch mit dem allgemeinen Höchstbeitrag der GKV und berechnet sich aus der Beitragsbemessungsgrenze und dem allgemeinen Beitragssatz der GKV. Er beträgt damit 2024 im Monat voraussichtlich etwa 755 Euro (2023: 728,18). Ehepaare zahlen zusammen im Standardtarif maximal ungefähr 1.130 Euro (2023: 1.092,27 Euro). Durch die langjährige Mitgliedschaft in der PKV und die Anrechnung ihrer Alterungsrückstellungen zahlen die meisten Versicherten im Standardtarif weniger als den Höchstbeitrag.
Für den Höchstbeitrag des Basistarifs wird neben der Beitragsbemessungsgrenze und dem allgemeinen GKV-Beitragssatz auch der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz der gesetzlichen Krankenkassen herangezogen. Dadurch ist der Höchstbeitrag im Basistarif höher als im Standardtarif: ca. 840 Euro (2023: 807,98 Euro).“
Die hc consulting AG hat sich ausschließlich auf die Beratung und Betreuung zu bereits bestehenden privaten Krankenversicherungen spezialisiert. Zusätzlich zu unserer Rolle als Interessenvertreter der Kunden verzichten wir bewusst auf den Vertrieb von Versicherungen und sind so maximal unabhängig. Wir verwenden keine Cookies und kein Tracking. Sie erhalten von uns oder von Dritten niemals Werbung.
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