© hc consulting AG 12.2024

BGH (Az. IV ZR 347/22) zu Beitragsanpassungen der privaten Krankenversicherung

Beitragserhöhungen, Beitragsanpassungen oder Prämienanpassungen sind die große Sorge vieler Versicherter der privaten Krankenversicherung (PKV). Gefühlt steigen die PKV-Prämien viel steiler an als die Beiträge in den gesetzlichen Krankenkassen (GKV). Unter anderem ist diese real oft nicht richtig empfundene Entwicklung auf die sogenannten sprunghaften Beitragserhöhungen der PKV zurückzuführen. Jahre ohne Beitragserhöhungen werden durch brutal hohe Prämienanpassungen der PKV abgelöst. Rechnet man sich diese hohen Beitragserhöhungen dann für die Zukunft hoch, so würde eine PKV so manch einen Rentner in die Insolvenz führen.

In der Regel kommt es bei einer Abweichung der PKV-Ausgaben von mehr als 10 % zu Beitragserhöhungen, so § 203 Abs. 2 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) i.V.m. § 155 Abs. 3 S. 2 Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG). Der BGH (12.07.2023, Az. IV ZR 347/22) hat jetzt entschieden, dass auch eine Abweichung von weniger als 10 % zu einer Beitragsanpassung (nach oben oder nach unten) stattfinden kann. Im Grunde ist das Urteil für die Versicherten der PKV eine gute Nachricht, die Schwelle von 10 % bei Abweichung der Ausgaben führt ja gerade zu den sprunghaften und deshalb unerwünschten Beitragsanpassungen. Eine stetige Beitragserhöhung wie in der GKV wäre gefühlt angenehmer, wenn auch unter dem Strich nicht preiswerter.

Da fast alle PKV-Tarife eine Klausel mit 10 % vorsehen, hat dieses Urteil kaum Bedeutung für die allermeisten PKV-Kunden. Viel besser als eine Klage gegen Beitragserhöhungen hilft dem Versicherten unseres Erachtens eine Tarifoptimierung mit einem PKV-Tarifwechsel nach § 204 des VVG.

Die hc consulting AG hat sich ausschließlich auf die Beratung und Betreuung zu bereits bestehenden privaten Krankenversicherungen spezialisiert. „Zusätzlich zu unserer Rolle als Interessenvertreter der Kunden verzichten wir bewusst auf den Vertrieb von Versicherungen und sind so maximal unabhängig.“ (“PKV Tarifwechsel ohne Gesundheitsprüfung – hc consulting AG”) Wir verwenden keine Cookies und kein Tracking. Sie erhalten von uns oder von Dritten niemals Werbung. Was gut ist, setzt sich durch. Testen Sie uns.

Stiftung Warentest Finanztest über die hc consulting AG und den tatsächlich zu 100 % kostenlosen PKV-Tarifwechsel

Wer ist die hc consulting AG? Wie geht das kostenlos?

Beratung ohne Kosten möglich bei:

Allianz, ARAG, AXABarmeniaBBKK, GeneraliContinentaleDBVDeutscher Ring, DKVGothaer, HallescheHanse Merkur, InterNürnbergerMünchener VereinR+VSignal IdunaSDKUKV, uniVersa;   Ausnahmen

PKV-Beratung für hc consulting AG nicht möglich bei: Alte Oldenburger, astra, Concordia, DA direkt, Deutsche Familienversicherung, Debeka, DEVK, envivas, FAMK, KUK, HUK-Coburg, IDEAL, janitos, KVB, LVM, LKH, Mecklenburgische, ottonova, PBarK, Vigo, vrk, VGH, SONO, St. Maternus, Württembeger

ChatGPT schreibt über die hc consulting AG:

„Die hc consulting AG ist ein Unternehmen, das sich auf die kostenlose Beratung von Versicherten in der privaten Krankenversicherung (PKV) spezialisiert hat. Das Unternehmen bietet eine unabhängige Beratung zum PKV-Tarifwechsel an und unterstützt Versicherte dabei, den für sie optimalen Tarif zu finden. Dabei arbeitet die hc consulting AG mit einem Team von Experten zusammen, die über langjährige Erfahrung in der PKV-Beratung verfügen und sich regelmäßig weiterbilden, um auf dem neuesten Stand zu bleiben. Das Unternehmen ist unabhängig von Versicherungen und arbeitet ausschließlich im Interesse seiner Kunden.“