© hc consulting AG 07.2024

PKV Tarifwechsel ohne Gesundheitsprüfung

Niemand möchte eine Gesundheitsprüfung bei einem PKV Tarifwechsel, schon gar nicht als langjährig Versicherter und/oder im fortgeschrittenen Alter. Oft weiß die private Krankenversicherung bereits alles über ihren Versicherungsnehmer, eine Gesundheitsprüfung für einen Tarifwechsel wird als Schikane empfunden. In § 204 VVG Versicherungsvertragsgesetz (PKV-Tarifwechselrecht) hat der Gesetzgeber sich ausdrücklich auf die Seite der Kunden gestellt. So können PKV-Versicherte mit einem bestehenden Bisex-Tarif einen Wechsel in jeden Tarif ihrer Versicherung erzwingen, Versicherte mit einem bestehenden Unisex-Tarif wiederum können einen Tarifwechsel in jeden Unisex-Tarif erzwingen. Für Versicherte mit einem bestehenden Tarif aus den Jahren 2009 bis 2012 (Bisex-Tarife mit der Möglichkeit der Mitnahme von Altersrückstellungen) kann ein Wechsel in diese Tarife und in die Unisex-Tarife jederzeit verlangt werden.

Private Krankenversicherungen haben wenig Interesse an kleineren Beiträgen und an den sogenannten Hybridtarifen nach einem PKV-Tarifwechsel. Je nach Versicherungsgesellschaft und je nach Tarif ist ein Tarifwechsel auch ohne Gesundheitsprüfung bereits tariflich garantiert und muss nicht erzwungen werden.

Die hc consulting AG hat sich ausschließlich auf die Beratung und Betreuung zu bereits bestehenden privaten Krankenversicherungen spezialisiert. Zusätzlich zu unserer Rolle als Interessenvertreter der Kunden verzichten wir bewusst auf den Vertrieb von Versicherungen und sind so maximal unabhängig. Wir verwenden keine Cookies und kein Tracking. Sie erhalten von uns oder von Dritten niemals Werbung. Was gut ist, setzt sich durch. Testen Sie uns.

Stiftung Warentest Finanztest über die hc consulting AG und den tatsächlich zu 100 % kostenlosen PKV-Tarifwechsel

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