© hc consulting AG 07.2024

Was ist ein Bisex-Tarif?

Versicherte der privaten Krankenversicherung beschäftigen sich regelmäßig mit der Tarifoptimierung und dem PKV-Tarifwechsel nach § 204 VVG. Hier entsteht bei älteren Verträgen die Frage: Was ist ein Bisex-Tarif?

Ein Bisex-Tarif ist ein für Neukunden geschlossener PKV-Tarif aus der Zeit bis zum Jahr 2009 bzw. bis zum Jahr 2012. Ab dem Jahr 2013 bis heute dürfen nur noch Unisex-Tarife angeboten werden. In den Bisex-Tarifen wurden Männer und Frauen getrennt kalkuliert, es ergaben sich bei dem gleichen Alter unterschiedliche Beiträge je nach Geschlecht. Weil in den Bisex-Tarifen die Kosten für zum Beispiel Schwangerschaften und Entbindung oder die längere Lebenserwartung von Frauen nur den Frauen in Rechnung gestellt wurde, waren die Beiträge für Frauen höher als die Beiträge für Männer. Die EU sah hier eine Ungerechtigkeit und hat Deutschland vorgeschrieben, die PKV-Beiträge ab 2013 in Unisex-Tarifen sozusagen zu gendern.

Die Tatsache, dass ein Bisex-Tarif geschlossen ist, stellt allein noch keinen Nachteil für den Versicherten dar. Im Gegenteil, für einen PKV-Tarifwechsel sollte man zunächst alle Bisex-Tarife prüfen und einen Unisex-Tarif nur bei einem relevanten Prämienunterschied zu einem Bisex-Tarif ins Auge fassen.

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