Grundsätzlich kommt es bei einem Tarifwechsel innerhalb einer bestehenden privaten Krankenversicherung (PKV) in einen Tarif mit besseren Versicherungsleistungen sowie beim Wechsel von der GKV in die PKV (oder PKV in PKV) zu einer Gesundheitsprüfung. Bei der Tarifoptimierung mit einem PKV-Tarifwechsel gem. § 204 VVG in einen Tarif mit gleichen Leistungen oder schlechterem Versicherungsumfang werden keine Gesundheitsfragen gestellt. Alleine die Reduzierung der Selbstbeteiligung kann eine sogenannte Höherversicherung mit Risikoprüfung darstellen. Allerdings gibt es auch von diesen Regeln bei verschiedenen Tarifen und bei diversen Versicherungen aus Sicht des Kunden positive Ausnahmen.
Zu den häufigsten Diagnosen und somit Vorerkrankungen gehören Depressionen bzw. eine Psychotherapie. Diese müssen im Rahmen einer Gesundheitsprüfung vor einem PKV-Tarifwechsel oder bei einem PKV-Neuabschluss angegeben werden. Für die privaten Krankenversicherungen gehören die Depressionen mit der Psychotherapie statistisch gesehen zu den teuersten Erkrankungen. Viele weitere Erkrankungen gehören mit der Psychotherapie und der Depression zusammen und erhöhen so die Kosten. Aus diesem Grund führt die Vorerkrankung Depression/Psychotherapie praktisch dazu, dass ein (höherer) PKV-Versicherungsschutz nicht angeboten wird. Einer gesetzlichen Krankenkasse (GKV) ist das übrigens egal, hier gibt es keine Vorerkrankungen und keine Risikoprüfung. Vergleichbar zur GKV ist da nur der Basistarif BTN der PKV mit Kontrahierungszwang.
Das Tarifwechselrecht § 204 VVG kennt aber einen Ausweg bei der PKV-Tarifoptimierung. Man kann einfach auf die Mehrleistung im angestrebten Tarif verzichten und den Tarifwechsel so erzwingen. Manchmal ist das eine gute Idee, manchmal ist das überhaupt nicht zu empfehlen.
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