Unsere Beratung zum PKV-Tarifwechsel und zur Beitragsoptimierung ist zu 100 % kostenlos
Nach Ihren Vorgaben finden wir den für Sie richtigen Tarif
Neben der kostenlosen Tarifoptimierung bieten wir Antworten und Lösungen zu allen Fragen rund um Ihre private Krankenversicherung während der gesamten Laufzeit Ihrer PKV
Gem. § 204 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) hat der Versicherte bei einem bestehenden Versicherungsverhältnis den Anspruch gegenüber seiner privaten Krankenversicherung auf den Wechsel seines Krankenversicherungstarifs in einen Tarif mit gleichartigem Versicherungsschutz. Bei diesem Tarifwechsel innerhalb der bestehenden privaten Krankenversicherung werden erworbene Rechte wie etwa die Altersrückstellungen oder die Anzahl der Versicherungsjahre (z.B. Höchstsätze beim Zahnersatz) erhalten.
Höhere Leistung nach dem Tarifwechsel in der PKV
Sind die Leistungen in dem neuen Tarif höher oder besser als vor dem Tarifwechsel, so kann Ihre PKV für die Differenz der Leistung, also die Mehrleistung einen angemessenen Risikozuschlag verlangen und insoweit eine Wartezeit vereinbaren. Möchten Sie weder einen Risikozuschlag noch Wartezeiten, können Sie für die Mehrleistung nach dem Tarifwechsel einen Leistungsausschluss verlangen. Zuschläge und Wartezeiten kommen jedoch nur bei schlechtem Gesundheitszustand zum Zeitpunkt des Tarifwechsels in Betracht. Bei normalem Gesundheitszustand gilt für die Mehrleistung nach dem Tarifwechsel lediglich das neue Eintrittsalter. In jedem Fall bleiben erworbene Rechte bestehen, der PKV-Tarifwechsel in einen besseren Tarif kann also problemlos durchgeführt werden. Manchmal ergeben sich sogar trotz der höheren Leistung geringere oder gleiche Beiträge. Das Leistungsmerkmal „Bessere Leistung bei geringerem Beitrag“ wird häufig beworben, spielt aber in der Praxis des Tarifwechsel in der PKV nicht die größte Rolle.
Gleiche Leistung nach Tarifwechsel
Gleiche Leistung nach dem Tarifwechsel in der bestehenden PKV und ein niedrigerer Beitrag bedeutet meistens eine Veränderung in der Selbstbeteiligung. Die Selbstbeteiligung der PKV ist ein Bestandteil des Beitrages. Deshalb ist die Erhöhung der Selbstbeteiligung keine Leistungskürzung der PKV. Zum objektiven Vergleich muss die SB auf den PKV Beitrag umgelegt werden. Alleine wegen der medizinischen Inflation sollte eine Selbstbeteiligung regelmäßig angepasst werden. Die gewohnte Versicherungsleistung bleibt, die Beitragsersparnis ist fast immer wesentlich höher als die Erhöhung der SB. Der Tarifwechsel mit der Anpassung der PKV-Selbstbeteiligung ist meist sinnvoll. Ein vollkommen identischer PKV-Tarif mit anderem Namen innerhalb Ihrer PKV mit identischer (oder ohne) SB zum günstigeren Beitrag wird von der Aufsichtsbehörde BaFin wohl nicht genehmigt.
Niedrigere Leistung nach Tarifwechsel
Leistungskürzungen sind immer möglich, müssen aber ganz genau abgewogen werden. Eine höhere Selbstbeteiligung ist entgegen der weit verbreiteten Meinung keine Leistungskürzung, die Selbstbeteiligung ist ein Teil des Versicherungsbeitrages. Bei einem Tarifwechsel in einen Tarif mit geringerer Leistung bleiben ebenfalls erworbene Rechte wie Altersrückstellungen oder unbegrenzter Zahnersatz erhalten. Sind nach dem PKV-Tarifwechsel jedoch Leistungen wie die Chefarztbehandlung im Krankenhaus, der Heilpraktiker oder die freie Arztwahl eingeschränkt, kann dies im Laufe der Jahre zu unangenehmen Überraschungen führen. Gerade im fortgeschrittenem Alter werden solche PKV-Tarifleistungen in Anspruch genommen.
Leistung wie in der GKV nach dem Tarifwechsel
Sollte das Argument für den PKV-Tarifwechsel ausschließlich die Reduzierung des Beitrages sein, so können Sie die Leistungen bis auf das Niveau der gesetzlichen Krankenversicherung absenken. Das führt dann zu einer erheblichen Beitragssenkung. Diese Variante des Tarifwechsels innerhalb Ihrer bestehenden PKV sollte aber nur bewusst und mit dem absoluten Wunsch nach größtmöglicher Beitragsabsenkung erfolgen. Eine spätere Höherversicherung ist nur mit einer erneuten Gesundheitsprüfung und mit neuem Eintrittsalter für die Mehrleistung möglich. Auch beim Tarifwechsel auf GKV-Niveau wird ein Teil der erworbenen Rechte erhalten.
Tarifwechsel in den Basistarif
Wurde Ihr Vertrag nach dem 01.01.1999 abgeschlossen, sind Sie GKV-Rentner oder älter als 55 Jahre können Sie in den Basistarif wechseln. Die Leistungen entsprechen denen der GKV, der Beitrag ist auf den Höchstbeitrag der GKV begrenzt. Für Sozialhilfeempfänger halbiert sich der Beitrag noch einmal. Ein Wechsel in den Basistarif ist meistens nicht erforderlich. Durch den normalen PKV-Tarifwechsel lässt sich meist die gewünschte Beitragsoptimierung erarbeiten.
Tarifwechsel in den Notlagentarif
Ein PKV-Tarifwechsel in den Notlagentarif kann nicht auf Wunsch durchgeführt werden. Wer seine Beiträge nicht richtig bezahlt wird für die Dauer des Rückstands automatisch in den Notlagentarif umgestuft (§ 193 Abs. 6,7 VVG, § 12h VAG). Die Leistung ist stark eingeschränkt.
Wechsel zu einem anderen Versicherer
Der Wechsel zu einem neuen Krankenversicherer ist kein PKV-Tarifwechsel. Dieser Wechsel ist im Prinzip nicht zu empfehlen und auch meist nicht möglich.
hc consulting AG und Tarifwechsel in der PKV
Wir führen für und mit unseren Kunden seit 30 Jahren erfolgreich kostenlose PKV-Tarifwechsel durch. Kostenloser Tarifwechsel bezieht sich nicht nur auf eine Beratung mit anschließender Honorarvereinbarung. Unser PKV-Tarifwechsel ist zu 100 % kostenlos, auch wenn Sie den Tarifwechsel durchführen.
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Leitlinien PKV-Tarifwechsel