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DKV Beitragserhöhung 01.04.2023

DKV-Beitragserhöhung 01.04.2023

Die Deutsche Krankenversicherung DKV führt zum 01.04.2023 eine Beitragserhöhung bzw. eine Beitragsanpassung (BAP) durch. Teurer bzw. angepasst werden (tendenziell) unter anderem diese DKV-Tarife:

BMUNI, BKEA, BKEHA, BestMed, BM40, BM51, Aktiv, K95, M1, KFB, ET1, MC1, AM0, AB/AN02-03, AB/AN80/90, ZM1, ZM2, ZM3, ZD1, ZD3, GTS43, AH2, AV03, ZV03, AP1, AV02, ZV02, UNI, UNIK, A0,A1, Z, Z1, Z2, VS1, VS4

Versicherte im Tarif BM43 erhielten in den Jahren 2020 und 2021 ordentliche Beitragserhöhungen und sollen in 2023 verschont werden. Der neue DKV-Tarif PMN dürfte beim Tarifwechsel in 2022 kaum eine tragende Rolle spielen. Die DKV wendet in 2022 über 250 Mio. € zur Limitierung der Beitragserhöhung im Bestand auf. Dazu gehören auch zeitlich befristete Beitragsnachlässe sowie das Modell „DKV Bonus 65+“. „Limitierte Tarife“ bedeutet, die Beitragsanpassung ist auf einen maximalen Betrag begrenzt. Im Einzelnen bedeutet das: M4: max. 89,99 € BAP, GST, XL etc.: max. 149,99 €, BM4, BMK, PRO, VH: max. 129,99 €, Beihilfetarife: max. 49,99 €, alle anderen Tarife: max. 89,99 €. Alle Beiträge sind wohlgemerkt zusätzliche und maximale Monatsbeiträge nach der Erhöhung.

In der Zeit vom 02.02.2022 bis zum 24.02.2022 erhalten die Versicherten der DKV Ihre individuellen Anschreiben. Im Jahr 2022 sind 312.700 Verträge der DKV von einer Beitragsanpassung betroffen.

Die individuellen Optionen durch die Versichertenrechte gem. § 204 VVG, Tarifoptimierung mit PKV-Tarifwechsel, bleiben auch für die nicht von der Beitragserhöhung 04.2022 betroffenen Tarife erhalten. Mit anderen Worten: Wer seine DKV-Krankenversicherung nicht regelmäßig einem detaillierten Tarifcheck unterwirft, der kann bares Geld verschenken. In der Vergangenheit durch nicht passende Tarife zu viel bezahlte PKV-Beiträge werden nicht erstattet.

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