© hc consulting AG 07.2024

Beitragsrückerstattung (BRE) und Verhaltensboni der AXA für 2021 im PKV-Tarifwechsel

Die AXA hat im März 2021 die Berechnungen für die diesjährigen Beitragsrückerstattungen (BRE) und Verhaltensboni an ihre Kunden versandt. Diese gelten wie im jeweiligen AXA PKV-Tarif vertraglich festgelegt. Für Unisex-Tarife ist die BRE weiter unabhängig vom Beitrag und es werden ab dem 2. Versicherungsjahr 700 € pro Jahr gezahlt – wenn keine Leistungen in diesem Jahr in Anspruch genommen wurden. Ab dem 5. Jahr in Folge werden von der AXA sogar 1000 € ausgezahlt. Für Bisex-Tarife werden beitragsabhängige Beträge gezahlt. Diese bleiben unverändert zum Vorjahr. Verhaltensboni bleiben ebenfalls gleich zum Vorjahr (Vital, EL Bonus).

Beitragsfreie Versicherungsjahre gehören zu den erworbenen Rechten beim PKV-Tarifwechsel § 204 VVG und werden deshalb bei einer Tarifoptimierung mit in den neuen Tarif genommen. Nach einem Tarifwechsel fängt man also nicht bei „Null“ an.

BRE’s werden von einigen Versicherungen bezahlt, wenn ein gesamtes Jahr lang keine Leistungen vom Versicherten eingefordert wurden. Der Versicherer belohnt den Kunden quasi dafür, dass er ihn in dieser Zeit kein Geld gekostet hat. Es wird unterschieden zwischen einer erfolgsabhängigen und einer erfolgsunabhängigen Rückgewähr. Eine garantierte Rückgewähr ist seltener und verpflichtet die Versicherung zu einer Rückerstattung, wenn vom Versicherten ein Jahr lang keine Leistungen in Anspruch genommen werden. Eine erfolgsabhängige Rückgewähr ist wie eine Dividende. Jedes Jahr begutachtet das Unternehmen den Geschäftserfolg und wenn genug Gewinn erwirtschaftet wurde, kann es sich dazu entscheiden einen Teil davon an die Versicherten zurückzuzahlen.

Eine BRE auf Grund von nicht in Anspruch genommenen Leistungen, kann eine erhebliche Kostensenkung des KV-Jahresbeitrages bedeuten. Bei einem monatlichen PKV-Beitrag von 500 € macht eine 700 € Rückerstattung 11,7 % des Jahresbeitrags aus.

Um die Gesundheit der Versicherten zu fördern, bietet die AXA auch Verhaltensboni für Kunden, die Vorsorge-Maßnahmen vornehmen. Zum einen gibt es bis zu 200 € Erstattung für Präventionskurse zu den Themen Bewegung, Ernährung, Stressbewältigung und Suchtmittelkonsum. Zum anderen gibt es Boni, die gegen Nachweis für ein bestimmtes Verhalten ausgezahlt werden. Dazu zählen z.B. der Nichtraucher-Bonus und ein Fitness-Bonus für die Mitgliedschaft im Fitness-Studio.

Die AXA ebenso wie andere private Krankenversicherer bieten einen tollen Ansporn, um die eigene Gesundheit zu fördern und so Gesundheitskosten gering zu halten. Falls Sie dennoch das Gefühl haben, einen zu hohen Beitrag für Ihre PKV zu bezahlen, dann kommt für Sie ein Tarifwechsel gemäß § 204 VVG in Frage. Die hc consulting AG ist Experte für Tarifwechsel innerhalb der bestehenden privaten Krankenversicherung. Wir beraten Sie zu allen Tarifoptionen und betreuen Sie zu allen PKV-Fragen. Einen AXA-Tarifwechsel können Sie hier starten.