Versicherte der privaten Krankenversicherung haben das Recht auf eine PKV-Tarifoptimierung mit einem Tarifwechsel gem. § 204 VVG in alle geschlossenen bisex- und alle verkaufsoffenen unisex-Tarife innerhalb ihrer bestehenden PKV. Besonders ab einem Alter von 55 Jahren, wenn der Wechsel in eine gesetzliche Krankenkasse GKV nicht mehr möglich ist, rückt das Tarifwechselrecht in den Fokus der PKV-Versicherten. Mit einem Tarifwechsel lassen sich die PKV-Beiträge langfristig reduzieren. Von einem Wechsel zu einer anderen privaten Krankenversicherung ist praktisch in jedem Fall abzuraten.
PKV-Tarifdschungel
Warum also nicht einfach bei der eigenen Versicherung anrufen und sich den individuell besten PKV-Tarifwechselvorschlag per Mail übermitteln lassen, prüfen und dann mit einer Unterschrift die Kosten nachhaltig reduzieren? Eine riesen Auswahl an PKV-Tarifen mit unterschiedlichen rechtlichen Voraussetzungen und ganz verschiedenen Konsequenzen für weitere zukünftige Tarifwechseloptionen stellen den sogenannten PKV-Tarifdschungel dar. Die von der Branche gerne beworbenen Leitlinien des PKV-Verbandes zum kundenorientierten Tarifwechsel machen die Sache aus unserer Sicht eher noch undurchsichtiger. Beratung vom Profi ist erforderlich, Fehler beim Tarifwechsel lassen sich oft nicht korrigieren und müssen dann bis ans Lebensende so bestehen bleiben.
Beratung ja – Bezahlung nein
Durch eine Änderung in der Gewerbeordnung wurde es für Finanzberater vor ein paar Jahren erstmalig möglich von den eigenen Kunden Geld für die Beratung zu nehmen. Grundsätzlich könnte die Idee gut sein, so gilt doch die Weisheit: Wer die Musik bestellt, der bestimmt auch was gespielt wird. Voraussetzung für eine Beratung zum Tarifwechsel gegen Bezahlung sind aber sogenannte Netto-Tarife. Uns sind in der privaten Krankenversicherung keine Netto-Tarife bekannt. Mit den laufenden Beiträgen bezahlt jeder Versicherte jeden Monat auch die gesamten Verwaltungskosten seines Vertrages. Mit anderen Worten bedeutet das, wer einen Berater zusätzlich aus der eigenen Kasse bezahlt, der zahlt doppelt. Denn fast alle PKV-Unternehmen akzeptieren neben den weisungsgebundenen Versicherungsvertretern auch unabhängige und externe Versicherungsmakler wie die hc consulting AG. Die Versicherungsmakler stehen rechtlich auf der Seite des Versicherten und vertreten dessen Interessen gegenüber der Versicherung. Die Bezahlung erfolgt durch die Versicherung aus den bereits finanzierten Verwaltungskosten. Auch hier gilt, nur durch die Erteilung der Maklervollmacht durch den Versicherten erhält der Makler eine Betreuungscourtage vom Versicherer, der Kunde bestimmt, was gespielt wird. Der PKV-Fachmakler ist nur dem Versicherten verpflichtet. Neben der Beratung zum Tarifwechsel übernehmen wir die Betreuung des Vertrages vom bisherigen Ansprechpartner und klären bei allen Fragen und Problemen rund um die PKV auf. Nur die kostenlose Beratung durch den Spezialisten ist sinnvoll, eine Bezahlung von Beratern lehnen wir grundsätzlich ab.
Kleiner Wehrmutstropfen, nicht in allen Fällen können wir beraten. Hier finden Sie die in Frage kommenden PKVs und die entsprechenden Ausnahmen:
Allianz, ARAG, AXA, Barmenia, BBKK, Generali, Continentale, DBV, Deutscher Ring, DKV, Gothaer, Hallesche, Hanse Merkur, Inter, Nürnberger, Münchener Verein, R+V, Signal Iduna, SDK, UKV, uniVersa; Ausnahmen