© hc consulting AG 11.2024

Beim PKV-Tarifwechsel auf das Zweibettzimmer mit Chefarztbehandlung verzichten?

Ungewohnte Blickwinkel können das PKV-Portemonnaie entlasten

Grundsätzlich sollte eine Tarifoptimierung innerhalb einer bestehenden privaten Krankenversicherung gem. § 204 VVG durch einen Tarifwechsel ganz ohne einen Verzicht auf Versicherungsleistungen oder vielleicht sogar mit Mehrleistungen einhergehen. Fast immer wird durch den PKV-Tarifwechsel ein nachhaltig geringerer Monatsbeitrag angestrebt und auch erreicht.

Dennoch steht gelegentlich auch der Verzicht auf Versicherungsleistungen im Raum, nicht selten wird die Frage diskutiert, ob eine Chefarztbehandlung zeitgemäß ist und ob ein Zuschlag für eine bessere Unterbringung im Krankenhaus auf der Privatstation in den modernen Krankenhäusern erforderlich ist. Wenn man die Fragestellung vom Ende her aufgreift, so kann festgehalten werden, dass eine gewählte Chefarztbehandlung und die Unterbringung im Zwei- oder Einbettzimmer wahrscheinlich nicht lebensverlängernd sind. Dennoch ist die Behandlung als Privatpatient auf der Privatstation ein wichtiges Leistungsmerkmal einer gehobenen medizinischen Versorgung. Lehnt man den Verzicht auf diese Versicherungsleistungen (zu Recht?) ab, sollte man dennoch vielleicht einmal einen PKV-Tarif seiner Versicherung ohne 2-Bettzimmer und Chefarzt checken.

Oft ist der Beitragsunterschied viel größer als die Kosten für eine GKV-Zusatzversicherung für das Krankenhaus. Das kann daran liegen, dass der anspruchsvolle Kunde nicht nur im Krankenhaus Mehrleistungen erwartet, sondern insgesamt höhere medizinische Dienstleistungen abruft. Objektives und subjektives Risiko treffen aufeinander.

Was spricht also für den Einbettzimmer-/Chefarzt-Tarif in der PKV und was dagegen?

Pro:

Irgendwie ist es widersinnig, nach Jahrzenten in der privaten Krankenversicherung mit der besten Absicherung für stationäre Leistungen und im fortgeschrittenen Alter auf diesen Baustein mit einem Tarifwechsel zu verzichten. Vielleicht macht die Wahlfreiheit doch einen Unterschied? Wer in einer lebensbedrohlichen Lage einen absoluten Spezialisten in einem Krankenhaus am anderen Ende des Landes ausgemacht hat und mit dem Hinweis auf die versicherte „allgemeine Pflegeklasse ohne Chefarztbehandlung“ versucht einen Termin zu vereinbaren, der könnte Probleme bekommen.

Kontra:

Gegen die privatärztliche Behandlung auf der Privatstation sprechen im Grunde genommen nur die Kosten und die Überlegung vieler PKV-Kunden, dass eine Behandlung durch den „alten“ Chefarzt, der wenige OPs durchführt und überwiegend mit der Administration und vielleicht der Forschung beschäftigt ist, u.U. nicht so gut wie die Arbeit des jüngeren Oberarztes ist. Gleichzeitig wird angenommen, dass in vielen Krankenhäusern praktisch nur noch Zweibettzimmer vorhanden sind. Häufiger als der Professor wird die bessere Unterbringung auf der Privatstation im Ein- oder Zweibettzimmer gewünscht. Hier kann man die Kosten in Höhe von ca. 60 EURO pro Krankenhaustag auch aus der eigenen Tasche tragen, zumal die Verweildauer je Krankheit im Krankenhaus immer kürzer geworden ist.

Wäre man eigentlich lieber in einer gesetzlichen Krankenkasse versichert und sehnt sich nach der Bürgerversicherung, dann sollte die sogenannte Holzklasse erst recht ausreichend sein. Ein Verweis auf eine dann mögliche GKV-Zusatzversicherung zieht bei dieser Argumentation nicht wirklich.

Hilfe bei der Entscheidung

Wir diskutieren das Für und Wider aller Fragen zur PKV vollumfänglich mit Ihnen und loten die Einsparpotentiale umfassend aus. Grundsätzlich beraten wir Versicherte diesen privaten Krankenversicherungen:

Allianz, ARAG, AXABarmeniaBBKK, GeneraliContinentaleDBVDeutscher Ring, DKVGothaer, HallescheHanse Merkur, InterNürnbergerMünchener VereinR+VSignal IdunaSDKUKV, uniVersa;   Ausnahmen