© hc consulting AG 07.2024

Beim PKV-Tarifwechsel nur originale Unterlagen verwenden

Wir machen bei unserer Beratung zur Tarifoptimierung in der privaten Krankenversicherung mit einem Tarifwechsel gem. § 204 VVG immer wieder die Erfahrung, dass uns Tarifbeschreibungen, Tarifvergleiche, Druckstücke, Vordrucke oder für einen PKV-Vertrag relevante schriftliche Aussagen vorgelegt werden, die nicht von der jeweiligen Versicherungsgesellschaft erstellt wurden. Im Rahmen einer Internetrecherche zum PKV-Tarifwechsel lassen sich viele Dokumente finden, die im Grunde genommen für die Versicherten toxisch sind. Oft handelt es sich dabei auch um Tarifvergleiche oder Tarifgegenüberstellungen, die von Beratern angefertigt wurden, um den PKV-Kunden in eine bestimmte Richtung zu lenken.

Toxisch sind diese Unterlagen deshalb, weil es sich letztendlich immer um Leistungsbeschreibungen oder Beschreibungen von Rechten handelt, die nicht von der Versicherung herausgegeben wurden und deshalb auch nicht bindend für die PKV sind. Wer also eine Tarifwechselentscheidung auf der Basis von Dokumenten trifft, die für die PKV als Vertragspartner nicht bindend sind, der geht ein sehr hohes Risiko ein. Eine kleine Ungenauigkeit in einer „gebastelten“ PKV-Leistungsbeschreibung kann erst Jahre später auffallen und führt dann in der Regel zu einer unangenehmen Überraschung. Solche Fehler lassen sich nicht mehr korrigieren, die Versicherung winkt ab und der Verfasser der „Information“ sieht sich nicht in der Pflicht. Wenn er überhaupt noch anzutreffen ist. Eine private Krankenversicherung hält meist bis zum Tod, da darf man bei der Beratung keine Kompromisse machen. Nur die aktuellen und von der Versicherung herausgegebenen Leistungsbeschreibungen sind verbindlich. Manchmal fehlen mundgerechte Beschreibungen im Tarifdschungel, aber um diese Lücke zu füllen gibt es ja gerade den guten PKV-Maklerprofi. In keinem Fall darf der unsichere Kunde mit selbstgemachten Tarifvergleichen in eine bestimmte Richtung gedrängt werden. Trotzdem lassen sich vom unabhängigen PKV-Profi immer alle Fragen beantworten und auch persönliche Empfehlungen aussprechen. Hier muss immer alles rechtssicher begründet und in aller Ruhe erklärt werden.

Eine vollumfängliche und immer zu 100 % kostenlose Beratung zum PKV-Tarifwechsel ist kein Hexenwerk. Lesen Sie zur Beratung der hc consulting AG auch bei Stiftung Warentest Finanztest auf test.de.

hc consulting AG berät Kunden dieser privaten Krankenversicherung seit über 35 Jahren:

Allianz, ARAG, AXABarmeniaBBKK, GeneraliContinentaleDBVDeutscher Ring, DKVGothaer, HallescheHanse Merkur, InterNürnbergerMünchener VereinR+VSignal IdunaSDKUKV, uniVersa;   Ausnahmen