Zur jährlichen Beitragsanpassung bzw. Beitragserhöhung der Allianz Private Krankenversicherung APKV gibt es für die Termine 01.01.2021 und sogar schon für den 01.01.2022 Informationen. Diese bestehen zunächst aus Beitragsgarantien für einzelne Tarife (teilweise nur für Kinder und Jugendliche) zu den oben genannten Terminen. Folgt man der Logik der Beitragsanpassungen der Vergangenheit, so lassen sich aus den heute bekannten Infos bereits belastbare Schlüsse für die Tarife der Allianz PKV machen, die gerade nicht durch die Beitragsgarantien abgesichert sind. Tarife ohne Garantie sind also unter Umständen für eine Beitragserhöhung vorgesehen. Diese Allianz (unisex) PKV-Tarife erhalten eine Beitragsgarantie bis zum 31.12.2021:
AktiMed Best S (AMBSU) – Kinder und Jugendliche, AktiMed Best 90 (AMB90U) – Kinder und Jugendliche, AktiMed Plus 90 (AMP90U) – Kinder und Jugendliche, AktiMed Plus 90P (AMP90PU) – Erwachsene, Private Pflegeversicherung (PVN)
Hinzu kommen verschiedene Tarife der Verdienstausfallversicherung und Tarife speziell für Ärzte. Bei der Pflegepflichtversicherung PVN scheint sich die Allianz nach den drastischen Beitragserhöhungen der letzten Jahre mit der Beitragskalkulation ebenfalls bis Anfang 2022 sicher zu sein.
Erstes Fazit: Jede Menge verkaufsoffene unisex-Tarife erhalten langfristige Beitragsgarantien, keine einzige Beitragsgarantie wird für die wichtigen und verkaufsgeschlossen bisex-Tarife der Allianz-PKV ausgesprochen. Unisex-Tarife werden erst seit 2013 angeboten, Kunden in unisex-Tarifen können einen PKV-Tarifwechsel gem. § 204 VVG nur in unisex-Tarifen durchführen und haben kein Wechselrecht in den Standardtarif STN der privaten Krankenversicherung. Die Masse der Allianz-Kunden dürfte in den bisex-Tarifen versichert sein und sollte auch in dieser Tarifwelt bleiben. Beim Tarifwechsel erfolgt dann der Wechsel von einem bisex-Tarif in einen anderen bisex-Tarif.
Obwohl die Allianz im Vergleich als beitragsstabil einzustufen ist, macht eine Tarifoptimierung mit einem eventuellen Tarifwechsel regelmäßig und vor allem unabhängig von Beitragsanpassungen absolut Sinn. Bei einem Tarifwechsel innerhalb der Allianz besteht wegen der vielen alten Tarife (z.B. Vereinte) ein enormes Einsparpotential. In der Vergangenheit durch verkehrte PKV-Tarife zu viel bezahlte Allianz-Beiträge sind verloren und können nicht eingeklagt werden. Eine Initiative zum Tarifwechsel muss immer vom Versicherten ausgehen. Ab 55 Jahren erhalten APKV-Kunden mit einer Beitragserhöhung Umstellungsvorschläge. Diese sind aber durch die gesetzlichen Vorschriften des § 204 VVG sozusagen in die Irre geleitet oder bestenfalls von einem Algorithmus ausgewählt. Eine vollumfängliche und zu 100 % kostenlose Beratung zum PKV-Tarifwechsel ist Handarbeit.