© hc consulting AG 07.2024

Central wird Generali Deutschland Krankenversicherung AG

Aus Central wird Generali

Was seit vielen Jahren geplant wurde, wird jetzt umgesetzt: Aus der Central Krankenversicherung AG wird die Generali Deutschland Krankenversicherung AG. Im selben Atemzug wird der Firmensitz von Köln nach 81737 München, Adenauerring 7 verlegt. Seit mehr als 20 Jahren war die Central PKV bereits ein Unternehmen der Generali in Deutschland, Ende Juni 2020 wird die Central jetzt umbenannt. Von München ist es ja auch nicht mehr so weit nach Triest/Italien, dem Hauptsitz der Generali.

Für die Versicherten der Central bzw. der Generali private Krankenversicherung ändert sich nichts, der Versicherungsschutz bleibt ohne Veränderungen bestehen. Central-Versichertenkarten bleiben bis auf weiteres gültig und werden sukzessive in den nächsten Monaten gegen neue Generali-Versichertenkarten ausgetauscht. Auch am Zahlungsverkehr ändert sich nichts. Zuständige Datenschutzbehörde wird das Bayrische Landesamt für Datenschutz (BayLDA), Promenade 18 in 91522 Ansbach. An der quasi Verschmelzung zwischen DVAG und Generali wird sich ebenfalls nichts ändern. In der Folge können wir auch in Zukunft Generali PKV-Kunden mit einer Betreuung durch die DVAG nicht zu ihrer Krankenversicherung und zur PKV-Tarifoptimierung mit dem PKV-Tarifwechsel § 204 VVG beraten. Generali/Central PKV-Kunden ohne DVAG-Betreuung kommen wie gewohnt in den Genuss der vollumfänglichen und immer zu 100 % kostenlosen Beratung der hc consulting AG zum PKV-Tarifwechsel.

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Beim Tarifwechsel innerhalb der Central/Generali bleiben alle erworbenen Rechte wie die Altersrückstellungen erhalten. Gleichzeitig kann mit einer Tarifoptimierung der Beitrag zur Krankenversicherung nachhaltig reduziert werden. Mit den Schreiben zu Beitragserhöhungen erhalten Versicherte ab 60 Jahren bereits Angebote zum Tarifwechsel. Diese sind aber durch die gesetzlichen Vorschriften zum Tarifwechsel § 204 VVG (gut gemeint, schlecht gemacht) meist nicht zu gebrauchen. Viele PKV-Kunden werden erst durch eine Beitragserhöhung zum Nachdenken über die Beiträge und einen eventuellen Tarifwechsel animiert. Eigentlich ist das Quatsch, in der Vergangenheit zu viel gezahlte Beiträge durch falsche Tarife sind für immer verloren. Nicht ohne Grund hat der Gesetzgeber in den absolut verbraucherfreundlichen Regelungen des Tarifwechselrechts keine Fristen angegeben. Mit anderen Worten: Ein Tarifwechsel hin zu günstigeren Beiträgen ist immer möglich, die Initiative muss aber vom Versicherten ausgehen.

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