Zeitgleich mit der Beitragsanpassung in der privaten Krankenversicherung und der privaten Pflegeversicherung zum 01.01.2020 legt die Bayerische Versicherungskammer BBKK oder auch VKB einen neuen Tarif in der Krankenvollversicherung auf. Macht der neue PKV-Tarif GesundheitVARIO Sinn bei der Tarifoptimierung gem. § 204 VVG mit dem PKV-Tarifwechsel?
Leistungen GesundheitVARIO
Der neue Tarif der PKV-Versicherungskammer Bayern besteht aus einem flexiblen Baukastensystem. Unterschiedliche Leistungen und Selbstbeteiligungen können variabel kombiniert und, noch wichtiger, durch ein Rückkehrrecht in höhere Versicherungsstufen oder kleinere Selbstbehalte ohne Gesundheitsprüfung umgewandelt werden. Vorsorgeuntersuchungen werden nicht auf die Selbstbeteiligung (SB) angerechnet, beim Zahnarzt und im Krankenhaus fällt keine SB an. Mit einem Zusatzbaustein kann die Erstattung auf über 3,5 GOÄ/GOZ erweitert werden, die Heil- und Hilfsmittelkataloge sind vorbildlicherweise offen und beim Bezug von Elterngeld ist der Kernschutz des Tarifs GesundheitVARIO bis zu sechs Monate beitragsfrei. Eine Beitragsrückerstattung wird unabhängig von der individuellen Beitragshöhe und ohne Staffelung in Höhe von 1.000, 800 oder 650 EURO, je nach der gewählten SB-Stufe, jährlich gewährt. Angeboten wird der GesundheitVARIO mit einer SB von 20 % (maximal 400 €), 800 € und 650 € pro Jahr. Das Krankentagegeld bietet eine Dynamisierung und bei der Wiedereingliederung von Arbeitnehmern bis zu 6 Monate 100 % Leistung (Hamburger Modell) und zusätzlich Leistung bei der Erkrankung eines vollversicherten Kindes. Zusätzlich werden eine Ernährungs- und Fitnessberatung sowie eine Ärztevermittlung angeboten.
Mit anderen Worten: Der neue Tarif GesundheitVARIO der Versicherungskammer Bayern bietet vorbildliche Versicherungsleistungen. Da PKV-Versicherte in Tarifen mit einem Baukastensystem aber dazu neigen, den einmal individuell ausgesuchten Baustein auch tatsächlich in Anspruch zu nehmen, bleibt die Beitragsentwicklung abzuwarten.
PKV-Tarifwechsel in GesundheitVARIO
Bei dem neuen BBKK-Tarif handelt es sich um einen Unisex-Tarif. Ältere Versicherte sind überwiegend in den guten alten Bisex-Tarifen der VKB versichert. Wer von einem Bisex- in einen Unisex-Tarif wechselt, der kann bei einem weiteren Tarifwechsel in der Zukunft nur noch unter den Unisex-Tarifen auswählen und verliert das Wechselrecht auf den Standardtarif. Darüber hinaus ist es ein weit verbreiteter Irrglaube, dass Bisex-Tarife vergreisen. Der Kostenfaktor „Älterwerden“ wird in der privaten Krankenversicherung sicher durch die Bildung von Altersrückstellungen ausgeglichen. Insofern ist der neue Tarif GesundheitVARIO nur bedingt zum PKV-Tarifwechsel geeignet.
Neukunden der VKB, welche sich zwischen dem 01.07.2019 und dem 01.01.2020 in einem anderen Tarif versichert haben, können bis zum 01.07.2020 ohne erneute Risikoprüfung in den GesundheitVARIO wechseln und müssen das Recht aus § 204 VVG bis dahin nicht in Anspruch nehmen.
Aktualisierung: Die BaFin verlangt eine Änderung der AVB unter Punkt II Nr. 6 zum Tarif GesundheitVario (neu: Prävention und Gesundheitsförderung). Das führt auch zu einer Senkung der Beiträge.