© hc consulting AG 07.2024

KV-Solidargemeinschaften. Alternative zur privaten Krankenversicherung?

PKV-Tarifwechsel § 204 VVG

Referentenentwurf

Um der Krankenversicherungspflicht in Deutschland gerecht zu werden, ist die Mitgliedschaft in einer gesetzlichen Krankenkasse GKV oder in einer privaten Krankenversicherung PKV erforderlich. Wer sich nicht an die Kranken- und Pflegeversicherungspflicht hält, dem können und werden Bußgelder auferlegt. Sogenannte Solidargemeinschaften wie zum Beispiel Samarita e.V. oder artabana e.V. sind laut den Aufsichtsbehörden BVA und BaFin keine vollwertige Absicherung im Krankheitsfall.

Einige der Solidargemeinschaften sehen sich sehr wohl als vollwertigen Ersatz für eine GKV oder eine PKV. Mitglieder der Solidargemeinschaften bestimmen selbst, wer welche Leistung erhält. Einen sicheren Leistungskatalog oder einen Rechtsanspruch auf „Versicherungsleistungen“ haben die Mitglieder nicht. Bevor es aber überhaupt zu einer Auszahlung kommt, muss jedes Mitglied zunächst sein eigenes Gesundheitskonto verbrauchen. Erst dann können auf Bitte des Mitgliedes der Solidargemeinschaft eventuell Leistungen aus dem Solidarfonds erbracht werden. Für das Bundesversicherungsamt und für die BaFin ist dieses System ohne individuelle Leistungsansprüche keine richtige Krankenversicherung. Logischerweise sieht das der PKV-Verband genauso. In einem Referentenentwurf des Bundesministeriums für Gesundheit werden die Solidargemeinschaften jedoch gestärkt. Man kann gespannt sein, was vom Referentenentwurf am Ende übrigbleibt. Viele PKV-Versicherte fühlen sich, besonders ab dem 55. Lebensjahr, in ihrer privaten Krankenversicherung unwohl und suchen nach Auswegen. Neben den Solidargemeinschaften, dem Wechsel in die GKV oder in eine Europäische oder internationale Krankenversicherung wird teilweise sogar der Umzug in das Ausland geprüft. Alles, um der KV-Versicherungspflicht in Deutschland zu entkommen.

PKV-Tarifwechsel

Dabei ist die private Krankenversicherung besser als ihr Ruf. Mit der PKV-Tarifoptimierung und dem Tarifwechsel gem. § 204 VVG innerhalb des bestehenden Vertrages lassen sich die Versicherungsbeiträge nachhaltig senken. Sind die Beiträge erst einmal erträglich, nimmt man gerne auch die Garantien der deutschen PKV in Anspruch. Die Verträge sind unkündbar, die Versicherungsleistung ist garantiert und für die höheren Kosten im Alter werden, auch im Sinne der Generationengerechtigkeit, Alterungsrückstellungen gebildet. Die meisten PKV-Versicherten (inklusive der Rentner) zahlen einen geringeren Beitrag an ihre private KV, als sie vergleichbar in der GKV zahlen würden.