© hc consulting AG 12.2024

PKV-Beitragserhöhung und sinkende Zinsen

0,1 % weniger Zins = 1 % PKV-Erhöhung

Ein wesentlicher und positiver Teil der Beiträge einer privaten Krankenversicherung sind die Altersrückstellungen. In jungen Jahren zahlt man mehr in die eigene PKV ein als verbraucht wird. Aus den so gewonnenen Alterungsrückstellungen werden dann die Mehrkosten, die durch das Älterwerden entstehen, finanziert. Unsere negative demographische Entwicklung mit immer mehr Älteren und immer weniger Jüngeren spielt deshalb in der PKV (im Gegensatz zur GKV) keine Rolle. Für den PKV-Tarifwechsel § 204 VVG bedeutet das, dass es entgegen einer weit verbreitetet Ansicht, keine vergreisenden bisex-Tarife gibt.

Bei der Finanzierung der im Alter stark ansteigenden Gesundheitskosten gehören neben den einbehaltenen Alterungsrückstellungen auch die dafür erzielten Zinsennahmen. 90 % der Zinseinnahmen aus den Altersrückstellungen stehen dem jeweiligen PKV-Versicherten individuell zu (§ 150 Abs. 1 bis 4 des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG)). Es handelt sich bei den Alterungsrückstellungen nicht um einen abstrakten, sondern um einen persönlichen, dem jeweiligen Vertrag zugeordneten Wert von großer individueller Bedeutung. Je länger eine private Krankenversicherung besteht, desto höher sind die Alterungsrückstellungen. Das System funktioniert hervorragend. Die Faustregel der hc consulting zu PKV-Beiträgen im Alter lautet: Wer mindestens 25 Jahre in einem PKV-Unternehmen versichert ist und wer über überdurchschnittliche Einnahmen im Alter verfügt, der ist in der PKV nicht nur besser versichert, sondern zahlt als Rentner auch kleinere Beiträge als in der GKV.

PKV kocht auch nur mit Wasser

Allerdings funktioniert die Finanzierung einer privaten KV nur dann, wenn die eingeplanten Zinsen auch eingenommen werden. Sechs PKV-Unternehmen haben den geltenden Rechnungszins von 3,5 % bereits in 2011 nicht erreicht, einige Versicherer kalkulieren nur noch mit 3 %. Bei neuen PKV -Verträgen werden teilweise 2,5 bis 2,75 % Zinsen zu Grunde gelegt. Im Jahr 2017 lag die Durchschnittsverzinsung der PKV bei 3,4 %. Ein erstaunlich hoher Wert bei Kapitalmarktzinsen von 0,0 % oder weniger in 2019 und 2020. Welcher Zins am Ende erzielt wird, ist für die langfristige Finanzierung der PKV-Beiträge im Alter egal. Aus wettbewerbsrechtlichen Gründen dürfen die Versicherungen den Rechnungszins für einzelne Tarife übrigens nicht veröffentlichen.

Gemäß der PKV-Kalkulationsverordnung müssen fehlende Zinseinnahmen durch höhere Beiträge (BAP) ausgeglichen werden. Wie alle Sparer leiden die Versicherten der privaten Krankenversicherung unter den Niedrigzinsen. Im Gegensatz zu vielen anderen Sparformen ist die Finanzierung der PKV aber solider. Niedrige Zinsen führen nicht zu Finanzierungslücken im Alter, sondern „nur“ zu höheren Beiträgen heute. Trotz der Niedrigzinssituation (von Niedrigzinsphase kann wohl keine Rede mehr sein) stiegen die Beiträge der GKV in den letzten 10 Jahren stärker an als die Beiträge der GKV.

BaFin prüft mit System

Überwacht wird die richtige Kalkulation der Zinsen für die Alterungsrückstellungen durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleitungsaufsicht (BaFin) durch das sogenannte Aktuarielle-Unternehmenszins-Verfahren (AUZ). Die BaFin stellt für jedes PKV-Unternehmen die aktuell erzielten Zinsen des Unternehmens mit den in den nächsten Jahren zu erwartenden Zinsen gegenüber und berechnet so die heute für die Beitragserhöhungen anzunehmenden Zinseinnahmen. BaFin und PKV-Unternehmen ermitteln den AUZ-Wert in einem „bilateralen und vertraulichen Verfahren“, also im Kuddelmuddel von PKV und BaFin. Das ist aber egal, am Ende kann an Zinseinnahmen nur das berücksichtigt werden, was auch wirklich eingenommen wird. Ist der Vorgang intransparent, so kommt es lediglich zu einer zeitlichen Verschiebung von durch sinkende Zinsen ausgelöste PKV-Beitragserhöhungen.

Prognose PKV-Beitragserhöhung durch Zinsen

Es gilt die Formel der BaFin: eine Absenkung des Rechnungszinses um 0,1 %-Punkte führt zu einer Beitragsanpassung von etwa 1 %. Liegt die Durchschnittsverzinsung der PKV heute bei 3,4 % und sind am Kapitalmarkt 0,0 % Zinsen zu erwirtschaften, so könnten die sinkenden Zinsen im Extremfall zu einer Beitragserhöhung von 34 % führen. Hinzu kommen die Faktoren steigende Preise und medizinischer Fortschritt (4 bis 5 % p.a.), steigende Lebenserwartung und zunehmende Bestandstreue oder Kundentreue der Versicherten in ihrer PKV. Wem die Entwicklung der Beiträge einer privaten Krankenversicherung astronomisch vorkommt, der sollte sich die Beitragsentwicklung der gesetzlichen Krankenkassen (GKV) einmal in Ruhe ansehen. Hier steigen die Beiträge, entgegen der allgemeinen Vermutung, noch steiler als in der PKV an. Gleichzeitig kommt es in der GKV immer wieder zu Leistungskürzungen, das ist in der PKV unmöglich.

PKV-Tarifwechsel § 204 VVG

Eine Lösung für das Problem der steigenden PKV-Beiträge ist die Tarifoptimierung mit dem Tarifwechsel innerhalb der bestehenden privaten KV gem. § 204 VVG. Alle erworbenen Rechte, wie zum Beispiel die Alterungsrückstellungen, bleiben erhalten. Bei der zu 100 % kostenlosen und vollumfänglichen Beratung durch einen auf die PKV spezialisierten Versicherungsmakler fallen keine Kosten an, der Versicherte kommt sofort in den Genuss der niedrigeren Beiträge. Dabei vertritt der Versicherungsmakler seinen Kunden gegenüber der Versicherung und ist laut BGH „der Sachwalter der Interessen des Versicherungsnehmers“.

PKV-Tarife:

Allianz, ARAG, AXABarmeniaBBKK, GeneraliContinentaleDBVDeutscher Ring, DKVGothaer, HallescheHanse Merkur, InterNürnbergerMünchener VereinR+VSignal IdunaSDKUKV, uniVersa;   Ausnahmen

Niedrigzinsen der PKV und Beitragserhöhungen im Video