© hc consulting AG 07.2024

Barmenia Beitragsgarantie und PKV-Tarifwechsel

Die Barmenia Private Krankenversicherung garantiert in den folgenden unisex-Tarifen stabile Beiträge bis zum 31.12.2020: 

– expert 1+ / expert 2+ / expert 3+ für Erwachsene 
– expert 1, expert 2 für Erwachsene sowie expert 1 für Kinder und Jugendliche 
– prima 1+ / prima 2+ / prima 3+ für Erwachsene 
– prima 1 / prima 2 / prima 3 für Erwachsene 
– primex 1 / primex 2 / primex 3 für Erwachsene und Kinder 

– T+ für Erwachsene in allen Karenzzeiten 

– VHV 1+ für Kinder 
– VHV 2+ für Erwachsene und Kinder 
– VHV 3+ für Erwachsene und Kinder 

– TM+ für Erwachsene in allen Karenzzeiten 

– BE für Erwachsene 

Für weitere Tarife ist eine Überprüfung der Beiträge noch nicht abgeschlossen. Das Ergebnis der Überprüfung ist offen, d.h. neben unveränderten Beiträgen sind sowohl Beitragserhöhungen als auch Beitragssenkungen möglich. Für einen Wechsel aus der gesetzlichen Krankenkasse GKV in die private Krankenversicherung ist die Barmenia seit Jahrzehnten eine Empfehlung.

Für die PKV-Tarifoptimierung mit dem Tarifwechsel gem. § 204 VVG sind aber die bisex-Tarife in aller Regel entscheidend. Insbesondere gilt das für Männer. Ob in den alten bisex-Tarifen der Barmenia Private Krankenversicherung zum 01.01.2020 eine Beitragsanpassung oder Beitragserhöhung erfolgt, ist noch nicht klar. Unabhängig von einer Beitragserhöhung bewegen sich die Beiträge der Barmenia auf einem hohen Niveau, eine Überprüfung im Rahmen einer PKV-Tarifoptimierung ist sozusagen eine regelmäßige Pflichtübung. Beitragsanpassungen erhöhen lediglich den Druck auf die Versicherten, die Beiträge zu senken. In der Vergangenheit zu viel gezahlte Krankenversicherungsbeiträge werden nicht erstattet und sind verloren. Ausgaben für das Gesundheitswesen und somit für die private Krankenversicherung nehmen einen immer größeren Anteil des Gesamteinkommens ein. Das betrifft übrigens nicht nur die Barmenia und die PKV insgesamt, sondern im gleichen Umfang auch die gesetzliche Krankenkasse GKV sowie mit einer noch größeren Dynamik die gesetzlich vorgeschriebene Pflegepflichtversicherung. Die ist, was die Versicherungsleistungen anbelangt, in der GKV und der PKV identisch. Wegen der in der privaten Pflegepflichtversicherung einkalkulierten Altersrückstellungen ist die private Pflegeversicherung fast immer günstiger als die gesetzliche Pflegeversicherung.

Alterungs- oder Altersrückstellungen sind auch in der privaten Krankenversicherung das Rückgrat der Finanzierung. Wer lange genug in der Barmenia versichert ist und als Rentner ein überdurchschnittliches Einkommen hat, der zahlt als Rentner in der Barmenia weniger, als er vergleichbar in der GKV zahlen würde. Beim Barmenia-Tarifwechsel gem. § 204 VVG bleiben die Altersrückstellungen und andere wertvolle Rechte vollständig erhalten.