Zum 01.07.2021 wird die Pflegepflichtversicherung (PVB) in der privaten Krankenversicherung PKV für Beamte um durchschnittlich 50 % teurer. Laut PKV-Verband macht das monatlich 10 bis 15 EURO aus. Durch die Pflegereformen der letzten Jahre wurde sowohl der Leistungskatalog der Pflegeversicherung als auch der Kreis der Anspruchsberechtigten der gesetzlichen und der privaten Pflegeversicherung ausgeweitet. Ab dem 01. Juli 2021 beträgt der Höchstbeitrag in der Pflegeversicherung für Beihilfeberechtigte 59,02 EURO.
Zusätzlich zu den gestiegenen Leistungsausgaben kommt in der privaten Pflegepflichtversicherung und in der PKV insgesamt als Kostenfaktor noch der gesunkene Rechnungszins hinzu. In der Vergangenheit lag der Rechnungszins für die Alterungsrückstellungen (oder auch Altersrückstellungen) der PKV bei 3,5 %, heute sind nur noch 2,3 oder 2,0 % Zinsen drin. Da die Altersrückstellungen bis an das Lebensende halten müssen, sieht die PKV-Kalkulationsverordnung vor, dass fehlende Zinsen bereits heute durch höhere Beiträge der Versicherten auszugleichen sind. So etwas ist schmerzhaft für die PKV-Kunden, aber auch grundsolide finanziert. In der gesetzlichen Krankenkasse GKV werden keine Altersrückstellungen gebildet, die Finanzierung der Probleme der Zukunft erfolgt wohl durch höhere Beiträge in der Zukunft oder durch Zuschüsse vom Bund (oder so). Altersrückstellungen sind bei der Finanzierung von Kranken- und Pflegeversicherungen mehr als sinnvoll, gerade in einer alternden Bevölkerung.
Mit einer Tarifoptimierung und einem PKV-Tarifwechsel gem. § 204 VVG kann man an der Preisspirale der Pflegepflichtversicherung nichts ausrichten. Anders ist das bei den Tarifen der privaten Krankenversicherung. Hier kann durch einen PKV-Tarifwechsel Boden gut gemacht werden. Ein Wechsel zu einer anderen privaten Krankenversicherung ist keine Empfehlung. Übrigens gilt das auch für private Pflegezusatzversicherungen. In der Pflegepflichtversicherung werden die Beiträge ohnehin nicht unternehmensindividuell kalkuliert, sondern vom PKV-Verband für die gesamte Branche berechnet. Beitragsunterschiede entstehen durch unterschiedliche Verwaltungskosten und die Berechnung der Altersrückstellungen.
Die hc consulting AG betreut Beamtinnen und Beamte zur privaten Krankenversicherung dieser Anbieter mit einem langfristigen Beratungshorizont während der gesamten Vertragslaufzeit:
Allianz, ARAG, AXA, Barmenia, BBKK, Generali, Continentale, DBV, Deutscher Ring, DKV, Gothaer, Hallesche, Hanse Merkur, Inter, Nürnberger, Münchener Verein, R+V, Signal Iduna, SDK, UKV, uniVersa; Ausnahmen